Der Arbeitgeber ist verpflichtet mit der ersten Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung den Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden.
Für Mitarbeiter, die noch keinen Sozialversicherungs-ausweis besitzen, beantragt die Kasse mit der Anmeldung der Beschäftigung einen neuen Ausweis beim Rentenversicherungsträger. Ein Ende der Beschäftigung wird ebenfalls gemeldet (§§ 28 a bis 28 r SGB IV).
Die Meldung muß seit dem 1.1.2006 elektronisch erfolgen: Dazu eignen sich zugelassene Lohn- und Gehaltabrechnungsprogramme oder zugelassene Ausfüllhilfen. Eine Ausfüllhilfe ermöglich eine elektronische Übermittlung manuell erfaster Meldungen und Beitragsnachweisen. Die gesetzliche Krankenkassen bieten eine kostenlose Ausfüllhilfe sv.net an. Eine Alternative für die Durchführung des Meldeverfahrens bietet die Lohnabrechnung über ein Buchhaltungsservice oder Steuerberater an.
Anmeldefrist und Sofortmeldung
Die Anmeldefrist endet 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung.
In ausgewählten Branchen ist zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit zusätzlich eine Sofortmeldung vor Beginn der Beschäftigung durchzuführen. Der Arbeitgeber übermittelt per Internet den Namen und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers, die Betriebsnummer und den Tag der Arbeitsaufnahme an die DRV. Diese Daten stehen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zur Verfügung.
Schnellübersicht Sozialversicherung 2011: Für Arbeitgeber, Krankenkassen und Berater
von W. Greilich, H. Wings
Wenn Sie schnell in das Thema Sozialversicherung einstegen möchten, sind Sie mit diesem Ratgeber gut beraten. Sie finden hier Entscheidungshilfen zu Versicherungspflicht und -freiheit in allen Beschäftigungsvarianten. Diagramme, Gesetzestexte, Übersichten zu Grenzwerten und Rechnegrößen in der Sozialversicherung und Infos zu Meldeverfahren ergänzen das Werk.
Mehr...
Eine Sofortmeldung muß für folgende Gewerbe erfolgen:
Baugewerbe
Gastgewerbe
Personenbeförderung
Transport- und Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Messebau
Fleischwirtschaft
Wo Sie die Sozialversicherung anmelden?
Pfichtversicherte und freiwillig Versicherte werden an der zuständigen Krankenkasse angemeldet. Wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Beschäftigung eine zuständige Krankenkasse angibt, ist er bei der bisherigen Krankenkasse anzumelden. Wenn es keine "letzte Krankenkasse" gab, wählt der Arbeitgeber eine beliebige aus. Privat Krankenversicherte werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl angemeldet.
Für Geringfügig Beschäftigte ist die Minijobzentrale - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Cottbus zuständig.
Unterbrechnung der Beschäftigung
Eine Unterbrechnung einer Beschäftigung ohne Entgeltfortzahlung muß angemeldet werden, wenn die Unterbrechung länger als ein Monat dauert. Besonders wichtig ist diese Meldung für die Anrechnung der Rentenversicherung: Volle Kallendermonate für die keine Beiträge bezahlt wurden, werden aus dem Rentenkonto herausgenommen.
Die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung bleibt bestehen, auch wenn die Unterbrechung länger als ein Monat dauert, wenn der Arbeitnehmer folgende Gründe für die Unterbrechung hat:
Krankengeld
Mutterschaftsgeld
Erziehungsgeld
Elternzeit
Wehr-, Zivildienst
Rechtmäßiger Streik
In diesem Fall muß der Beginn der Unterbrechung gemeldet werden (spätestens 14 Tage nach Beginn der Unterbrechung), das Ende der Unterbrechung wird nicht gemeldet.
Unbezahlter Urlaub, unerlaubter Streik, oder unentschuldigtes Fehlen sind Zeiten der Unterbrechung ohne Entgeltfortzahlung. Unterbricht der Arbeitnehmer aus diesen Gründen seine Beschäftigung für länger als ein Monat, endet die Versicherungspflicht und der Arbeitnehmer ist bei der Krankenkasseabzumelden.
Praxis Beispiel: Unterbrechung wegen Krankheit
Herr Meyer ist seit dem 1. Mai zwei Monate krankgeschrieben. In den ersten sechs Wochen bekam er von seinem Arbeitgeber sein Gehalt weitergezahlt ( Lohnfortzahlung). Seit dem 13. Juni bekommt er Krankengeld ausgezahlt. Was muß an die Krankenkasse gemeldet werden?
Lösung: Die Krankenkasse erhält vom Arbeitgeber für den Zeitraum 1.1. bis 12.6. eine Unterbrechungsmeldung.
Herr Meyer
Meldegrund
Die Meldepflichten der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger sind in den §§ 28 a bis 28 r SGB IV geregelt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Anmeldung:
Des Beginns und Ende einer versicherungspflichtigen Beschäfttigung,
Einer Alterszeitarbeit
Einer Berufsausbildung
Insolvenz
Auflösung des Arbeitsverhältnises
Änderung der Namen
Änderung der Staaatsangehörigkeit
Änderung der Beitragspflicht
Wechsel der Krankenkasse
Unterbrechung der Beschäftigung.
Fanden Sie diese Seite hilfreich? Dann helfen Sie uns und setzen Sie einen Link von Ihrer Website zu uns! Die Anleitung finden Sie hier...
Rentenversicherungsbeitrag 2012 - Rentenversicherung gleich: Zusatzbeitrag zu Krankenversicherung für Rentner? Minijob Grenze soll auf auf 600 EUR steigen. Sozialver. Ausweis beantragen - SV-Ausweis beantragen Gehalt: Gehaltsrechner 2012 2011 2010 2009 Gehaltsabrechnung online - Nettolohnberechnung - Brutto Netto Lohn - Gehalt Netto - Brutto Netto Gehaltsrechner - Gehaltsrechner Netto Brutto - Netto Gehaltsrechner - Netto Brutto Rechner - Brutto Gehalt - Gehaltrechner - Gehalt Rechner - Gehalt Berechnung - Lohn Rechner - Netto Einkommen berechnen Pauschale Erstattung der SV Beiträge in der Kurzarbeit Beitragssatz zur Krankenversicherung wird gesenkt - Seit dem 1.7.09 haben sich die KV-Beiträge geändert. Rentner Hinzuverdienstgrenze Rentner Hinzuverdienst Krankenkasse Zusatzbeitrag 2012 - Übersicht, Säumniszuschläge, Sozialausgleich, durchnittlicher Zusatzbeitrag, Abrechnung, Zahlung, Sonderkündigung, Harz IV Empfänger Vergleich Krankenkassen Zusatzbeitrag 2012 - die günstigste Kasse finden Krankenkassen Zusatzbeiträge 2011 - News Krankenversicherung für Studenten : Krankenversicherung Student Rechengrößen Sozialversicherung 2012 im Vergleich zu 2011 Beitragsbemessungsgrenze 2012 im Vergleich mit 2011 Beitragsbemessungsgrenze 2010 / 2009 Krankenversicherungspflicht, Krankenversicherungspflichtgrenze 2012 Versicherungspflicht Rechner, Pflichtversicherung, Versicherungspflichtgrenze Hinzuverdienstgrenze Rentner
Auf dieser Seite lesen Sie über: Anmeldung Sozialversicherung Meldung bei Beginn / Ende der Beschäftigung - Sofort - Unterbrechung - Praxis Beispiel: Unterbrechung wegen Krankheit - Wo anmelden? - Meldegrund - Meldung Sozialversicherung