Bruttoeinkommen wird nur bis zu einer bestimmten Grenze zur Bemessung der Sozialversicherungs-beiträge herangezogen. Diese Grenze nennt man Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die anziehende Konjunktur und die steigenden Löhne in 2010 veranlassten die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung in 2012 zu erhöhen. Die Bemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Rentenversicherung West wurde um 1.350 EUR im Jahr angehoben. Die BBG für Rentenversicherung Ost stagniert auf dem Vorjahreswert.
Übersicht Bemessungsgrenzen 2012 / 2011
Beitragsbemessungs- grenze
West Brutto 2012
Veränderung zum Vorjahr pro Jahr
Ost Brutto 2012
Veränderung zum Vorjahr pro Jahr
Krankenversicherung und Pflegeversicherung Jahr: Monat: Tag:
45.900 EUR 3.825 EUR / 127,50 EUR
1.350 EUR
45.900 EUR 3.825 EUR / 127,50 EUR
1.350 EUR
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung Jahr: Monat: Tag:
67.200 EUR 5.600 EUR / 186,67 EUR
1.200 EUR
57.600 EUR 4.800 EUR 160 EUR
keine
Das Bruttoeinkommen wird nur bis zu einer bestimmten Grenze zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Diese Grenze nennt man Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Die BBG wird jährlich jeweils für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in Anlehnung auf die Lohnentwicklung angepasst. Berücksichtigt wird das Brutto Einkommen mit allen Sonderleistungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachstgeld. Da das durchschnittliche Bruttoeinkommen des Vorjahres zur Bestimmung der Bemessungsgrenzen in der Krankenversicherung herangezogen wird, steigt die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung um 1.350 EUR im Jahr auf 45.900 EUR jährlich in 2012. Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung West steigt um ebenfalls 1.350 EUR auf 67.200 EUR jährlich, BBG Ost stagniert auf 57.600 EUR.
Berechnung bei Mehrfachbeschäftigung
Bei Mehrfachbeschäftigung wird das Gesamteinkommen an der Bemessungsgrenze gemessen. Bei einer Überschreitung wird die Beitragsberechnung nach dem Verhältnis zu der Höhe der einzelnen Entgelte angesetzt. Siehe Praxisbeispiel Mehrfachbeschäftigung.
Praxis-Beispiel: Mehrere Beschäftigungen
Frau Müller hat ab Januar 2012 neben der Beschäftigung als Büroassistentin (Brutto 2.900 EUR) noch eine weitere sozialversicherungspflichtige Anstellung als Übersetzerin zu einem Bruttogehalt von 3.500 EUR. Wie sind die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) zu berücksichtigen?
Die BBG wird in der KV/PV und in der RV/AV anteilig berücksichtigt.
Lohnabrechnung für Frau Müller
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken und Pflegeversicherung
Brutto gesamt
2.900 EUR + 3.500 EUR = 6.400 EUR
BBG KV / PV (West) : Brutto gesamt
3.825 EUR : 6.400 EUR = 0,598
Berechnung der Beitragspflicht für KV, PV anteilig
Beitragspflichtig
Arbeitgeber 1
3.500 EUR x 0,598 = 2093 EUR
2093 EUR
Arbeitgeber 2
2.900 EUR x 0,598 = 1734,20 EUR 3825 EUR - 2093 EUR = 1732 EUR Das Arbeitsentgelt wird nur bis zur BBG (3.712,50 EUR) für KV, PV herangezogen.
1732 EUR
Gesamt
Das gesamte Arbeitsentgelt wird nur bis zur BBG (3.825 EUR) für Kranken-, Pflegeversicherung herangezogen.
3.825 EUR
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Brutto gesamt
2.900 EUR + 3.500 EUR = 6400 EUR
BBG RV / AV (West) : Brutto gesamt
5.600 EUR : 6.400 EUR = 0,875 *
Berechnung der Beitragspflicht für RV, AV anteilig
Beitragspflichtig
Arbeitgeber 1
3.500 EUR x 0,875 EUR = 3.062,50 EUR
3.062,50 EUR
Arbeitgeber 2
2.900 EUR x 0,875 EUR = 2.537,50 EUR 5600 - 3.062,50 = 2.537,50 Das Arbeitsentgelt wird nur bis zur BBG (5.500 EUR) für RV, AV herangezogen.
2.537,50 EUR
Gesamt
Das gesamte Arbeitsentgelt wird nur bis zur BBG (5.600 EUR) für RV und AV herangezogen.
Wenn Arbeitnehmer eine Sonderzahlung (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) erhalten, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zu den anteiligen BBG berechnet. Die anteilige BBG berechnet sich bei Sonderzahlung aus der Anzahl der Kalendertagen von Beginn des Jahres bis zum Ablauf des Monats in dem die Sonderzahlung ausgezahlt wird.
Urlaubsgeld
Anteilige Beitragsbemessungsgrenze bei Sonderzahlung
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Monats beginnt oder endet, werden Sozialversicherungsbeiträge und die dazugehörige Beitragsbemessungsgrenzen anteilig berechnet. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für 2011 können Sie in der folgenden Tabelle ablesen.
Kalendertage
Kranken- und Pflegeversicherung West, Ost
Renten- und Arbeitslosenversich. West
Renten- und Arbeitslosenversich. Ost
1
127,50 EUR
186,67 EUR
160,00 EUR
2
255 EUR
373,34 EUR
320,00 EUR
3
382,50 EUR
560,01 EUR
480,00 EUR
4
510 EUR
746,68 EUR
640 EUR
5
637,50 EUR
933,35 EUR
800 EUR
6
765 EUR
1120,02 EUR
960 EUR
7
892,5 EUR
1306,69 EUR
1120 EUR
8
1020 EUR
1493,36 EUR
1280 EUR
9
1147,50
1680,03 EUR
1440 EUR
10
1275 EUR
1866,7 EUR
1600 EUR
11
1402,50 EUR
2053,37 EUR
1760 EUR
12
1530 EUR
2240,04 EUR
1920 EUR
13
1657,50 EUR
2426,71 EUR
2080 EUR
14
1785 EUR
2613,38 EUR
2240 EUR
15
1912,50 EUR
2800,05 EUR
2400 EUR
16
2040 EUR
2986,72 EUR
2560 EUR
17
2167,50 EUR
3173,39 EUR
2720 EUR
18
2295 EUR
3360,06 EUR
2880 EUR
19
2422,50 EUR
3546,73 EUR
3040 EUR
20
2550 EUR
3733,40 EUR
3200 EUR
21
2677,50 EUR
3920,07 EUR
3360 EUR
22
2805 EUR
4106,74 EUR
3520 EUR
23
2935,50 EUR
4293,41 EUR
3680 EUR
24
3060 EUR
4480,08 EUR
3840 EUR
25
3187,50 EUR
4666,75 EUR
4000 EUR
26
3315 EUR
4853,42 EUR
4160 EUR
27
3442,50 EUR
5040,09 EUR
4320 EUR
28
3570 EUR
5226,76 EUR
4480 EUR
29
3697,50 EUR
5413,43 EUR
4640 EUR
30
3825 EUR
5600,10 EUR
4800 EUR
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