Beitragsbemessungsgrenze 2012 Info, Berechnung







Bruttoeinkommen wird nur bis zu einer bestimmten Grenze zur Bemessung der Sozialversicherungs-beiträge herangezogen. Diese Grenze nennt man Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die anziehende Konjunktur und die steigenden Löhne in 2010 veranlassten die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung in 2012 zu erhöhen. Die Bemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Rentenversicherung West wurde um 1.350 EUR im Jahr angehoben. Die BBG für Rentenversicherung Ost stagniert auf dem Vorjahreswert.


Übersicht Bemessungsgrenzen 2012 / 2011

Beitragsbemessungs-
grenze
West
Brutto 2012
Veränderung zum Vorjahr pro Jahr Ost
Brutto 2012
Veränderung zum Vorjahr pro Jahr
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Jahr:
Monat:
Tag:

45.900 EUR
3.825 EUR /
127,50 EUR

1.350 EUR

45.900 EUR
3.825 EUR /
127,50 EUR

1.350 EUR
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Jahr:
Monat:
Tag:

67.200 EUR
5.600 EUR /
186,67 EUR

1.200 EUR

57.600 EUR
4.800 EUR
160 EUR

keine



Das Bruttoeinkommen wird nur bis zu einer bestimmten Grenze zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Diese Grenze nennt man Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Die BBG wird jährlich jeweils für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in Anlehnung auf die Lohnentwicklung angepasst. Berücksichtigt wird das Brutto Einkommen mit allen Sonderleistungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachstgeld. Da das durchschnittliche Bruttoeinkommen des Vorjahres zur Bestimmung der Bemessungsgrenzen in der Krankenversicherung herangezogen wird, steigt die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung um 1.350 EUR im Jahr auf 45.900 EUR jährlich in 2012. Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung West steigt um ebenfalls 1.350 EUR auf 67.200 EUR jährlich, BBG Ost stagniert auf 57.600 EUR.


Berechnung bei Mehrfachbeschäftigung

Bei Mehrfachbeschäftigung wird das Gesamteinkommen an der Bemessungsgrenze gemessen. Bei einer Überschreitung wird die Beitragsberechnung nach dem Verhältnis zu der Höhe der einzelnen Entgelte angesetzt. Siehe Praxisbeispiel Mehrfachbeschäftigung.


Praxis-Beispiel: Mehrere Beschäftigungen

Frau Müller hat ab Januar 2012 neben der Beschäftigung als Büroassistentin (Brutto 2.900 EUR) noch eine weitere sozialversicherungspflichtige Anstellung als Übersetzerin zu einem Bruttogehalt von 3.500 EUR. Wie sind die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) zu berücksichtigen?

Die BBG wird in der KV/PV und in der RV/AV anteilig berücksichtigt.


Lohnabrechnung für Frau Müller

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken und Pflegeversicherung

Brutto gesamt 2.900 EUR + 3.500 EUR = 6.400 EUR
BBG KV / PV (West) : Brutto gesamt 3.825 EUR : 6.400 EUR = 0,598



  Berechnung der Beitragspflicht
für KV, PV anteilig
Beitragspflichtig
Arbeitgeber 1 3.500 EUR x 0,598 = 2093 EUR 2093 EUR
Arbeitgeber 2 2.900 EUR x 0,598 = 1734,20 EUR
3825 EUR - 2093 EUR = 1732 EUR
Das Arbeitsentgelt wird nur bis zur
BBG (3.712,50 EUR) für KV, PV
herangezogen.


1732 EUR
Gesamt Das gesamte Arbeitsentgelt wird nur bis zur
BBG (3.825 EUR) für Kranken-, Pflegeversicherung
herangezogen.
3.825 EUR



Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Brutto gesamt 2.900 EUR + 3.500 EUR = 6400 EUR
BBG RV / AV (West) : Brutto gesamt 5.600 EUR : 6.400 EUR = 0,875 *



  Berechnung der Beitragspflicht
für RV, AV anteilig
Beitragspflichtig
Arbeitgeber 1 3.500 EUR x 0,875 EUR = 3.062,50 EUR 3.062,50 EUR
Arbeitgeber 2 2.900 EUR x 0,875 EUR = 2.537,50 EUR
5600 - 3.062,50 = 2.537,50
Das Arbeitsentgelt wird nur bis zur
BBG (5.500 EUR) für RV, AV
herangezogen.
2.537,50 EUR
Gesamt Das gesamte Arbeitsentgelt wird nur bis zur
BBG (5.600 EUR) für RV und AV
herangezogen.
5.600 EUR






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Anteilige BBG für Sonderzahlung

Wenn Arbeitnehmer eine Sonderzahlung (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) erhalten, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zu den anteiligen BBG berechnet. Die anteilige BBG berechnet sich bei Sonderzahlung aus der Anzahl der Kalendertagen von Beginn des Jahres bis zum Ablauf des Monats in dem die Sonderzahlung ausgezahlt wird.


Urlaubsgeld

Anteilige Beitragsbemessungsgrenze bei Sonderzahlung
(Jahres-BBG x Kalendertage) : 360

Siehe dazu: Praxis-Beispiel: Einmalzahlung Urlaubsgeld - anteilige BBG.


Anteilige BBG für Teillohn-Zeiträume in 2012

Wenn das Arbeitsverhältnis während des Monats beginnt oder endet, werden Sozialversicherungsbeiträge und die dazugehörige Beitragsbemessungsgrenzen anteilig berechnet. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für 2011 können Sie in der folgenden Tabelle ablesen.


Kalendertage Kranken- und
Pflegeversicherung
West, Ost
Renten- und
Arbeitslosenversich.
West
Renten- und
Arbeitslosenversich.
Ost
1 127,50 EUR 186,67 EUR 160,00 EUR
2 255 EUR 373,34 EUR 320,00 EUR
3 382,50 EUR 560,01 EUR 480,00 EUR
4 510 EUR 746,68 EUR 640 EUR
5 637,50 EUR 933,35 EUR 800 EUR
6 765 EUR 1120,02 EUR 960 EUR
7 892,5 EUR 1306,69 EUR 1120 EUR
8 1020 EUR 1493,36 EUR 1280 EUR
9 1147,50 1680,03 EUR 1440 EUR
10 1275 EUR 1866,7 EUR 1600 EUR
11 1402,50 EUR 2053,37 EUR 1760 EUR
12 1530 EUR 2240,04 EUR 1920 EUR
13 1657,50 EUR 2426,71 EUR 2080 EUR
14 1785 EUR 2613,38 EUR 2240 EUR
15 1912,50 EUR 2800,05 EUR 2400 EUR
16 2040 EUR 2986,72 EUR 2560 EUR
17 2167,50 EUR 3173,39 EUR 2720 EUR
18 2295 EUR 3360,06 EUR 2880 EUR
19 2422,50 EUR 3546,73 EUR 3040 EUR
20 2550 EUR 3733,40 EUR 3200 EUR
21 2677,50 EUR 3920,07 EUR 3360 EUR
22 2805 EUR 4106,74 EUR 3520 EUR
23 2935,50 EUR 4293,41 EUR 3680 EUR
24 3060 EUR 4480,08 EUR 3840 EUR
25 3187,50 EUR 4666,75 EUR 4000 EUR
26 3315 EUR 4853,42 EUR 4160 EUR
27 3442,50 EUR 5040,09 EUR 4320 EUR
28 3570 EUR 5226,76 EUR 4480 EUR
29 3697,50 EUR 5413,43 EUR 4640 EUR
30 3825 EUR 5600,10 EUR 4800 EUR










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Literatur:

Sozialversicherung 2012 - Lehrbücher, Lexika & Ratgeber




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