Der Sozialversicherungs-ausweis wird erstmalig ausgestellt, wenn der Arbeitgeber eine Aufnahme einer Beschäftigung (auch Minijob) an die Krankenkasseoder Minijob Zentrale meldet.
Die Ausstellung des neuen Ausweises muß nicht beantragt werden, es erfolgt automatisch. Die Krankenkasse veranlasst die Vergabe einer neuen Sozialversicherungsnummer beim Rentenversicherungsträger. Gleichzeitig wird der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und dem Arbeitnehmer zugesendet.
Beamte, Soldaten und Richter bekommen keinen Sozialversicherungsausweis, da sie in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.
Verlust: Sozialversicherungsausweis verloren?
Beim Verlust oder Änderung des Familiennames kann der Ausweis bei der zuständigen Krankenkasse oder direkt beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Sozialversicherungsnummer (Beispiel für den Aufbau der Sozialversicherungsnr.)
Name und Vorname
Geburtsname
Rentenversicherungsträger
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Vordrucknummer
Lichtbild, seit 1.1.09 freiwillig. Bei Mitführungspflicht ist Personalausweis vorzulegen.
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Ausweisprüfungspflicht
Der Arbeitnehmer muß bei Aufnahme einer Beschäftigung den Sozialversicherungsausweisvorlegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Vorlage zu verlangen.
Mitführungspflicht
Der Sozialversicherungsausweis ist eingeführt worden, um den Mißbrauch von Sozialleistungen und vor allem die Schwarzarbeit zu verhindern. Bis Ende 2008 bestand eine Mitführungspflicht für das Sozialversicherungsausweis in bestimmten Branchen:
Gaststättengewerbe
Hotelgewerbe
Baugewerbe
Messeaufbaugewerbe
Gebäudereinigungsgewerbe
Schaustellergewerbe
Personenbeförderung
Güterbeförderung
Seit dem 1.1.2009 müssen sich diese Personen den Kontroleuren der Agentur für Arbeit nur noch mit dem Personalausweis stets ausweisen können. Ausserdem besteht für diese Branchen zzgl. der Fleischwirtschaft eine Pflicht zur Sofortmeldung.
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