Die Lohnssteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird nach der in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse abgeführt. Die sechs verschiedenen Steuerklassen sind als Arbeits-erleichterung für die Arbeitgeber eingeführt worden - sie definieren sich über die verschiedenen Freibeträge, wie Grundfreibetrag, Pauschbetrag für Werbungskosten und für Sonderausgaben, Vorsorgepauschale, Alleinerziehendenentlastung und Kinderfreibertrag. Die Definition der Lohnsteuerklassen ist in § 38 b EStG festgelegt. Für den Arbeitgeber ist die Steuerklasse, die in der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, verbindlich. Eine Änderung der Steuerklasse darf nur die Gemeinde durchführen.
Tabelle Steuerklasse
Steuerklasse
Arbeitnehmer
Steuerklasse 1
Alleinstehende (Ledige, Geschiedene, getrennt Lebende und Verwitwete)
Steuerklasse 2
Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen und Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.
Steuerklasse 3
Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse V beantragt hat oder deren Ehegatte nicht erwerbstätig ist. Nicht für Getrennte. Verwitwete bis zum Ende des Sterbejahres.
Steuerklasse 4
Verheiratete Ehepartner, die beide erwerbstätig sind und beide LHSt.Klasse IV haben. Empfehlenswert wenn beide in etwa gleich verdienen. Nicht für Getrennte.
Steuerklasse 5
Verheiratete deren Ehegatte die Steuerklasse III beantragt hat - empfehlenswert für den besserverdienenden Ehepartner. Nicht für Getrennte.
Steuerklasse 6
Wenn eine zweite Lohnsteuerkarte für ein gleichzeitiges weiteres Arbeisverhältnis beantragt wird. Oder wenn nach Aufforderung die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wird.
Faktorverfahren
Für Ehegatten auf Antrag möglich. Sinnvoll wenn die Einnahmen der Ehepartner stark abweichen.
Die Wahl der Steuerklasse (bei Verheirateten etwa die Steuerklasse 4 4 , 5 3 und 3 5) beeinflußt lediglich die Höhe der Lohnssteuervorauszahlung und damit dieHöhe der Nettolohnauszahlung im Laufe des Jahres. Die endgültige Höhe der Einkommenssteuer wird im Rahmen der Einkommens- und Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr festgelegt. Wer wegen der "nicht geeigneten" Steuerklasse während des Jahres zu viel Lohnsteuer bezahlt, erhält diesen Betrag beim Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung zurück.
Ehepartner können auf Antrag seit 2010 ein Faktorverfahren anwenden, bei dem die genaue Steuerschuld nach der Splittingtabelle ermittelt wird, so daß keine Nachforderungen nötig sind. Das Faktorverfahren ist am besten für Paare geeignet, deren Arbeitslohn stark abweicht.
Tabelle: Freibeträge
Steuerklasse:
I
II
III
IV
V
VI
Grundfreibetrag
8004,99 EUR
8004,99 EUR
16009,99 EUR
8004,99 EUR
kein
kein
Arbeitnehmer- Pauschbetrag
920 EUR
920 EUR
920 EUR
920 EUR
920 EUR
kein
Sonderausgaben- Pauschbetrag
36 EUR
36 EUR
36 EUR
36 EUR
36 EUR
kein
Vorsorge- Pauschale
bruttolohn abhängig
bruttolohn abhängig
bruttolohn abhängig
bruttolohn abhängig
-
-
Alleinerziehende Entlastungsbetrag
kein
1308 EUR
kein
kein
kein
kein
Kinderfreiebtrag je Kind
kein
7008 EUR
7008 EUR
3504 EUR
kein
kein
Vorsorgepauschale
1756 EUR
2012 EUR
3323 EUR
1756 EUR
188 EUR
kein
Lohnsteuer entfällt bis zum Jahreseinkommen:
10716,99 EUR
12280,99 EUR
20288,99 EUR
10716,99 EUR
1144 EUR
-
Detailinfo zu den einzelnen Steuerklassen:
Steuerklasse 1
Steuerklasse 2
Steuerklasse 3
Steuerklasse 4
Steuerklasse 5
Steuerklasse 6
Faktorverfahren
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Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen
Eine besondere Bedeutung hat die Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der eingetragen Steuerklasse ab und kann nicht - wie beim Lohnsteuerjahresausgleich - nachträglich korrigiert werden. Die Steuerklasse beeinflußt die Höhe von:
Arbeitslosengeld
Kurzarbeitergeld
Krankengeld
Unterhalt
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
Versorgungskrankengeld
Verletztengeld
Übergangsgeld.
Praxistipp: Wenn Sie wissen, daß Sie im nächsten Kalenderjahr arbeitslos werden, können Sie durch einenSteuerklassenwechsel mehr Arbeitslosengeld 1 erhalten.
Die Bedingung dafür ist aber, daß Sie den Wechsel noch im alten Kalenderjahr durchführen (§133 Abs. 2 SGB III). Ein Wechsel im Jahr der Arbeitslosigkeit kann sich dagegen negativ auswirken. Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet Sie zum Thema Steuerklasse zu beraten. Mehr: Steuerklasse wechseln: Der richtige Zeitpunkt.
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