Welche Steuerklassen wählen? Lohnsteuerklasse






Die richtige Lohnsteuerklasse wählen


Die Lohnssteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird nach der in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse abgeführt. Die sechs verschiedenen Steuerklassen sind als Arbeits-erleichterung für die Arbeitgeber eingeführt worden - sie definieren sich über die verschiedenen Freibeträge, wie Grundfreibetrag, Pauschbetrag für Werbungskosten und für Sonderausgaben, Vorsorgepauschale, Alleinerziehendenentlastung und Kinderfreibertrag. Die Definition der Lohnsteuerklassen ist in § 38 b EStG festgelegt. Für den Arbeitgeber ist die Steuerklasse, die in der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, verbindlich. Eine Änderung der Steuerklasse darf nur die Gemeinde durchführen.


Tabelle Steuerklasse

Steuerklasse Arbeitnehmer
Steuerklasse 1 Alleinstehende (Ledige, Geschiedene, getrennt Lebende und Verwitwete)
Steuerklasse 2 Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen
und Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.
Steuerklasse 3 Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse V beantragt hat
oder deren Ehegatte nicht erwerbstätig ist.
Nicht für Getrennte. Verwitwete bis zum Ende des Sterbejahres.
Steuerklasse 4 Verheiratete Ehepartner, die beide erwerbstätig sind und beide LHSt.Klasse IV haben. Empfehlenswert wenn beide in etwa gleich verdienen.
Nicht für Getrennte.
Steuerklasse 5 Verheiratete deren Ehegatte die Steuerklasse III beantragt hat - empfehlenswert für den besserverdienenden Ehepartner.
Nicht für Getrennte.
Steuerklasse 6 Wenn eine zweite Lohnsteuerkarte für ein gleichzeitiges weiteres Arbeisverhältnis beantragt wird. Oder wenn nach Aufforderung die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wird.
Faktorverfahren Für Ehegatten auf Antrag möglich. Sinnvoll wenn die Einnahmen der Ehepartner stark abweichen.


Die Wahl der Steuerklasse (bei Verheirateten etwa die Steuerklasse 4 4 , 5 3 und 3 5) beeinflußt lediglich die Höhe der Lohnssteuervorauszahlung und damit die Höhe der Nettolohnauszahlung im Laufe des Jahres. Die endgültige Höhe der Einkommenssteuer wird im Rahmen der Einkommens- und Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr festgelegt. Wer wegen der "nicht geeigneten" Steuerklasse während des Jahres zu viel Lohnsteuer bezahlt, erhält diesen Betrag beim Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung zurück.

Ehepartner können auf Antrag seit 2010 ein Faktorverfahren anwenden, bei dem die genaue Steuerschuld nach der Splittingtabelle ermittelt wird, so daß keine Nachforderungen nötig sind. Das Faktorverfahren ist am besten für Paare geeignet, deren Arbeitslohn stark abweicht.


Tabelle: Freibeträge

Steuerklasse: I II III IV V VI
Grundfreibetrag 8004,99 EUR

8004,99 EUR 16009,99 EUR 8004,99 EUR kein kein
Arbeitnehmer-
Pauschbetrag
920 EUR 920 EUR 920 EUR 920 EUR 920 EUR kein
Sonderausgaben-
Pauschbetrag
36 EUR 36 EUR 36 EUR 36 EUR 36 EUR kein
Vorsorge-
Pauschale
bruttolohn
abhängig
bruttolohn
abhängig
bruttolohn
abhängig
bruttolohn
abhängig
- -
Alleinerziehende
Entlastungsbetrag
kein 1308 EUR kein kein kein kein
Kinderfreiebtrag je Kind kein 7008 EUR 7008 EUR 3504 EUR kein kein
Vorsorgepauschale 1756 EUR 2012 EUR 3323 EUR 1756 EUR 188 EUR kein
Lohnsteuer
entfällt bis zum
Jahreseinkommen:
10716,99 EUR 12280,99 EUR 20288,99 EUR 10716,99 EUR 1144 EUR -

Detailinfo zu den einzelnen Steuerklassen:

Steuerklasse 1
Steuerklasse 2
Steuerklasse 3
Steuerklasse 4
Steuerklasse 5
Steuerklasse 6
Faktorverfahren

TIPP: Steuer-Spar-Erklärung 2012 (für Steuerjahr 2011)
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Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen

Eine besondere Bedeutung hat die Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der eingetragen Steuerklasse ab und kann nicht - wie beim Lohnsteuerjahresausgleich - nachträglich korrigiert werden. Die Steuerklasse beeinflußt die Höhe von:


Arbeitslosengeld
Kurzarbeitergeld
Krankengeld
Unterhalt
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
Versorgungskrankengeld
Verletztengeld
Übergangsgeld.



Praxistipp: Wenn Sie wissen, daß Sie im nächsten Kalenderjahr arbeitslos werden, können Sie durch einen Steuerklassenwechsel mehr Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Die Bedingung dafür ist aber, daß Sie den Wechsel noch im alten Kalenderjahr durchführen (§133 Abs. 2 SGB III). Ein Wechsel im Jahr der Arbeitslosigkeit kann sich dagegen negativ auswirken. Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet Sie zum Thema Steuerklasse zu beraten. Mehr: Steuerklasse wechseln: Der richtige Zeitpunkt.


Rechner: Lohnsteuerabzüge, Steuerklasse wählen



Lohnsteuerabzüge: Berechnen Sie die Abzüge bei verschiedenen Steuerklassen mit unserem Onlinerechner - Berechnung: Abzüge Lohnsteuer - Lohnsteuerrechner.

Steuerklassenwahl:
Probleme mit der Steuerklassenwahl? Nutzen Sie zur Berechnung der besten Steuerklassekombination den Steuerklassenrechner 2011!







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Literatur und andere Quellen:

Lohnsteuerberechnung - Literatursammlung zum Thema Lohnsteuer
Steuererklärung - Ratgeber und Software


Konz 2012 - 1000 ganz legale Steuertricks von Franz Konz

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Lohnabrechnung Frau Müller

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