Lohnsteuer-Berechnung: Ratgeber 2012






Berechnung der Lohn-, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag


Vor der Ermittlung der Lohnsteuer (LhSt) werden die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge vom Bruttolohn abgezogen. Die LhSt, SoLi-Zuschlag und Kirchensteuer können dann in der Lohnsteuertabelle unter der richtigen Lohnstufe und Steuerklasse abgelesen werden. Die Höhe der Lohn-Steuer ist abhängig von der Höhe des Bruttolohns-/-gehalts und vom Familienstand. Der Familienstand wird in den Steuerklassen erfasst, die auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen sind. Unverheiratete Arbeitnehmer erhalten die Steuerklasse 1. Ehepartner, die beide einen Arbeitslohn beziehen erhalten die Steuerklasse 4.


Die berechnete Lohnsteuer (LhSt) bildet eine Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag: 5,5 % der LhSt und der Kirchensteuersatz (evangelisch, katholisch) beträgt 9 % der LhSt, in Bayern und Baden Württemberg 8 %. Die Anzahl der Kinderfreibeträge beeinflusst lediglich die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.


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Sie können Ihre Lohn-Steuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mit dem Online Steuerrechner ausrechnen:
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Praxisbeispiel: Lohn-, Kirchensteuer, Solizuschlag

Frau Müller verdient 2.900 EUR Brutto monatlich, hat Steuerklasse 1, ist katholisch, hat keine Kinder und lebt in Hessen, Abrechnungsjahr 2011.

Berechnen Sie die anfallende Steuerabzüge: Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.


Lohnabrechnung für Frau Müller

LhSt von 2.900 EUR Nutzen Sie die Steuertabellen
oder den Lohnsteuerrechner
448,91 EUR
Kirchensteuer 448,91 EUR x 9% 40,40 EUR
Solidaritätszuschlag 448,91 EUR x 5,5 % 24,69 EUR
Steuerabzüge gesamt   514 EUR


Fortsetzung: Lohnabrechnung Frau Müller
Weitere Praxisbeispiele: Berechnen Sie die für das Urlaubsgeld anteilige Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag


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Lohnsteuergrenze - Besteuerungsgrenze

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen bis zu welchem Jahreseinkommen die Lohnsteuer entfällt. Die Besteuerungsgrenze ist abhängig von der Höhe der Freibeträge (Arbeitnehmerpauschbetrag, Haushaltsfreibetrag und Pauschbetrag für Sonderausgaben) und gekürzten Vorsorgepauschale.


Allgemeine Lohnsteuertabelle 2011 Lohnsteuergrenze 2010 Lohnsteuergrenze 2011 Lohnsteuergrenze 2012
Steuerklasse 1 10.665,99 EUR 10.716,99 EUR 10.854,99 EUR
Steuerklasse 2 12.222,99 EUR 12.280,99 EUR 12.424,99 EUR
Steuerklasse 3 20.192,99 EUR 20.288,99 EUR 20.464,99 EUR
Steuerklasse 4 10.665,99 EUR 10.716,99 EUR 10.854,99 EUR
Steuerklasse 5 1.138 EUR 1.144 EUR 1.244 EUR
Steuerklasse 6 --- --- ---



Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerberechnung

Die Bemessungsgrundlage für die Lohn-Steuerberechnung ist der Bruttolohn / Bruttogehalt mit allen steuerpflichtigen Bestandteilen, wie:


Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Umsatzbeteiligung
Vermögensbildende Arbeitgeberbeiträge
Kost & Logis Sachbezüge

Von dem Arbeitslohn werden folgende Beträge abgezogen:


Lohn-Steuerfreibetrag
Altersentlastungsbetrag (Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kallenderjahres 64 Jahre alt geworden sind, bekommen bis zu 40 % und max. 1.900 EUR Altersentlastung)
Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Rentenbezieher).

Lohnsteuertabelle

Vor der LhSt-Ermittlung muß geklärt werden, welche Steuertabelle anzuwenden ist. Für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gilt die Allgemeine Lohnsteuertabelle (Für die nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, wie Beamte, gilt die Besondere Lohnsteuertabelle). Je nach der Art der Nutzung gibt es:



Monats- oder Wochentabelle für den laufenden Lohn-Steuerabzug
Tagestabelle für Teillohnzahlungszeiträume (Einstellung, Austritt des Arbeitnehmers)
Jahrestabelle für sonstige Bezüge und den Jahresausgleich.

Tabellen werden nur noch bei einer manuellen Berechnung angewendet. Die Lohnsteuertabellen werden von speziellen Verlagen veröffentlicht, die sie nach einem Allgorithmus des BMF erstellen.


Tabellen werden nur noch bei einer manuellen Berechnung angewendet. Die Steuertabellen werden von speziellen Verlagen veröffentlicht, die sie nach einem Allgorithmus des BMF erstellen.

In den meisten Fällen wird ein Lohnprogramm eingesetzt, das die Lohnsteuer direkt aus dem konkreten Arbeitslohnbetrag berechnet und sich somit ein wenig von der manuell berechneten LhSt nach Tabellenstufen unterscheidet.


Download


Sie können die Monats-Lohn-Steuertabelle 2012, 2011, 2010 und 2009 als PDF-Datei kostenlos herunterladen.
Zu Monatslohnsteuertabelle 2012, 2011, 2010 - kostenloser Download.



Praxis-Beispiel: Einmalzahlung Urlaubsgeld

Teil 3: Anteilige Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für das Urlaubsgeld berechnen


Sie belohnen Ihre Büroassistentin Frau Müller für den hervorragenden Einsatz für die Firma mit einer Einmalzahlung von 1.450 EUR Urlaubsgeld. Frau Müller hat ein Brutto Einkommen von 2.900 EUR. Steuerklasse 1, katholisch, keine Kinderbeiträge, Bundesland Hessen, Abrechnungsjahr 2011.

Berechnen Sie die für das Urlaubsgeld anteilige Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.


Urlaubsgeld

    Gesamt LhSt
Bruttogehalt mit
Urlaubsgeld
2.900 EUR x 6 Monate + 1.450 EUR 36.250 EUR 5.779,92 EUR
abzgl. Bruttogehalt 2.900 EUR x 6 Monate 34.800 EUR 5.386,92 EUR
_____________
LhSt
Urlaubsgeld
    393 EUR
SoLi-Zuschlag
Urlaubsgeld
5,5% x 450,96 EUR   21,62 EUR
Kirchensteuer
Urlaubsgeld
9% x 450,96 EUR   35,37 EUR


Fortsetzung:


Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 1): Anteilige Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze mit Tipps zu Urlaubsgeld-Freiwilligkeitsvorbehalt
Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 2): Anteilige Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2012

Steuertarif

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die zum Jahresende auf den erhaltenen Arbeitslohn geschuldet wird. In 2012 haben sich die Werte im Vergleich zu 2011 und 2010 nicht verändert. Der Steuertarif basiert auf folgenden Grundsteinen:


Grundfreibetrag: 8.004 EUR, Ehepartner 16.009 EUR
Eingangssteuersatz: 14% gilt ab 8.005 EUR
Spitzensteuersatz: 42% (bei einem zu versteuerendem Einkommen der Alleinstehenden ab 52.882 EUR / Verheirateten 105.764 EUR)
Spitzensteuersatz: 45% (bei einem zu versteuerendem Einkommen der Alleinstehenden ab 250.001 EUR / Verheirateten 501.462 EUR)

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Die Rechnung ist einfach - je höher Ihre absetzbare Ausgaben liegen, desto mehr erhalten Sie vom Fiscus am Jahresende zurück.
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Literatur und andere Quelllen:

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