Möhten Sie aus der Kirche austreten, müssen Sie Ihren Antrag persönlich beim Standesamt oder Amstgericht ausfüllen und sich dabei ausweisen.
Siehe Anleitung wie Sie aus der Kirche austreten.
Wenn Sie das amtliche Formular verwenden und persönlich beim Amt ausfüllen, ist der Kirchenaustritt mit der Zahlung der Bearbeitungskosten / Gebühren abgeschlossen.
Sie können auch einen formlosen / eigenen Antrag verwenden, müssen dann aber Ihre Unterschrift beglaubigen lassen (und natürlich dafür auch die Kosten übernehmen).
Hier können Sie unseren Formular (nicht amtlich) zum Kirchenaustritt kostenlos herunterladen: Formular für den Kirchenaustritt.
Kinder und Jugendliche bei der Antragstellung
Alter
Kirchenaustritt
0 - 11 Jahre
Den Antrag müssen die Erziehungsberechtigten stellen.
12 - 14 Jahre
Den Antrag müssen die Erziehungsberechtigten stellen. Das Kind muß zustimmen.
ab 14 Jahre
Das Kind kann selbst den Kirchenaustritt beantragen.
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Praxis Beispiele / Berechnung:
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