Lohnsteuer-Ermäßigung 2013 Antrag Berechnung






Beantragen Sie Lohnsteuer-Ermäßigung 2013


Um Ihr monatliches Nettogehalt zu erhöhen, können Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Aufgrund eines solchen Antrages wird ein sogenanntes Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, durch den die zu viel bezahlte Lohnsteuer monatlich gesenkt wird. Ehegatten können darüberhinaus das Nettogehalt durch eine geschickte Wahl der Steuerklasse steigern.

Möglicher Nachteil: Am Jahresende muß die Einkommensteuererklärung abgegeben werden auch wenn Sie keine andere Einkuftsarten haben, denn Sie müssen nachweisen, daß Sie die angegebenen Belastungen tatsächlich hatten.



Antrag und Fristen für die Lohnsteuerermäßigung

Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und den Eintrag in die elektronische Lohnsteuerkarte können Sie jedes Jahr bis zum 30. November beim Finanzamt stellen - Die Antragsfrist für die Lohnsteuerermäßigung 2013 ist der 30.11.2013. Die Freibeträge für 2013 werden in die Lohnsteuerkarte 2010 , Ersatzbescheinigung und in die ELStAM-Datenbank eingetragen.

Die Freibeträge werden im Gegensatz zu 2011/2012 nicht automatisch übernommen und müssen vor der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte neu beantragt werden. Der Jahresfreibetrag wird auf den Zeitraum von der Antragsstellung bis zum Jahresende gleichmäßig verteilt.

Füllen Sie dazu den Antrag aus und senden es zusammen mit der Lohnsteuerkarte an das Finanzamt. Wenn Sie eine Ermäßigung schon im vergangenen Jahr beantragt haben, reicht das Ausfüllen eines vereinfachten Antrages aus.

Wenn der Freibetrag auf mehrere Arbeitbgeber aufgeteilt werden soll, ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Die einzelnen Arbeitgeber bekommen diese Information automatisch über den ELStAM Abruf mit.

Nach §39a Absatz 1 kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden in welcher Höhe der Freibetrag den einzelnen Arbeitgebern zugerdnet werden soll. Dafür ist kein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Eine Mitteilung dem Arbeitgeber ist hierfür ausreichend. Der Arbeitgeber übermittelt den genannten Freibetrag mittels ELStAM ans Finanzamt. Nach einer Überprüfung, stellt das Finanzamt den gennanten Freibetrag als ELStAM zum Abruf bereit. Damit ist der Freibetrag maßgebend für die Lohnsteuerberechnung.


Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Formular



Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Überprüfung der ELStAM


Praxistipp



Stellen Sie Ihren Antrag erst im November, wird der gesamte Jahresfreibetrag bei der Lohnabrechnung im Dezember berücksichtigt. Damit können Sie die Lohnsteuer für das im Dezember ausgezahlte Weihnachtsgeld gering halten.


Voraussetzungen, Antragsgrenze

Freibeträge für die Lohnsteuerermäßigung werden akzeptiert, wenn Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eine Antragsgrenze von 600 EUR übersteigen (§39a Abs2 EStG).

Für die Werbungskosten z.B. die Fahrten zu Ihrer Arbeit, doppelte Haushaltsführung, Steuerberatung, Fortbildungskosten, etc.) muß zusätzlich ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Jahr erreicht werden. Alle Werbungskosten über diesen Freibetrag hinaus werden berücksichtigt.

Ausnahmen: Die Antragsgrenze von 600 EUR gilt nicht für Freibeträge für Behinderte, Hinterbliebene, Beschäftigung in privaten Haushalten, Wohnungseigentumsförderung, Verluste und Erziehungs- und Kinderfreibetrag.



TIPP: Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen und der Betrag 36 EUR übersteigt, können Sie die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigen. Siehe Beispiel Berechnung des Freibetrages bei Pendlerpauschale.


Beispiel: Berechnung Lohnsteuer-Freibetrag

Die einfache Strecke zu Ihrer Arbeitsstätte beträgt 20 km, die Sie an 220 Arbeitstagen zurücklegen. Sie bezahlen 1.200 EUR an Kirchensteuern jährlich. Im Juli beantragen Sie eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

Frage: Wie hoch ist Ihr monatlicher Freibetrag?



Beispiel: Lohnsteuerfreibetrag bei Werbungskosten / Pendlerpauschale 
Fahrten zwischen Ihrer Wohnung
und der Arbeitsstätte
220 Tage x 20 Kilometer x 0,30 EUR =  
1320 EUR  
- Arbeitnehmerpauschbetrag
 
1000 EUR
 
+ Sonderausgaben für Kirchensteuer
 
1.200 EUR
 
- Pauschbetrag für Sonderausgaben
__________________________________  
36 EUR
_________  
= Lohnsteuerfreibetrag jährlich   1.484 EUR  
= Lohnsteuerfreibetrag monatlich   296,80 EUR  


Lösung:
Die Werbungskosten übersteigen die "600 EUR Grenze", somit kann der Freibetrag für die Lohnsteuer beantragt werden. Der Betrag von 1.484 EUR wird auf 5 Monate (August - Dezember) aufgeteilt. Ihr monatlicher Freibetrag beträgt ab August 296,80 EUR (aufgerundet).









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Literatur und andere Quellen:

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