Pauschale Erstattung der SV Beiträge in Kurzarbeit






Wer zahlt die Sozialversicherung?



Im Rahmen des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" wurde eine Erstattung der von den Unternehmen allein zu tragenden SV-Beiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) beschlossen. Diese Änderung ist gültig im Zeitraum vom 1.2.2009 bis zum 31.12.2010. Eine Erweiterung der Regelung wurde zum 1.7.09 wereinbart. Demnach werden SV Beiträge ab dem 7. Monat voll erstattet.


100 % Erstattung ab dem 7. Monat der Kurzarbeit

Vom 1.7.09 bis zum 31.3.12 wird allen Betrieben, die schon sechs Monate lang an das Kurzarbeitergeld angewiesen waren, die Sozialversicherung in voller Höhe erstattet. Für die Sechs-Monatsfrist werden auch die bisherigen KuG Bezugszeiträume berücksichtigt. Für die Berechnung des 6-Monats-Zeitraums reicht aus, daß in den Betrieben Kurzarbeit durchgeführt wurde.


50% Pauschale Erstattung

Die Arbeitgeber erhalten seit dem 1.2.09 auf Antrag eine Pauschale zur Erstattung von 50% der SV-Beiträge während der Kurzarbeit. Bisher wurden die SV Beiträge alleine vom Arbeitgeber getragen (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil wurde während der Kurzarbeit vom Arbeitgeber getragen). Den Erstattungsbetrag erhalten Arbeitgeber, wenn die von KuG betroffenen Mitarbeiter keine Weiterbildungsmaßnahmen beanspruchen.

Die Pauschale muß im Rahmen des "KuG-Leistungsantrags" beantragt werden. Die pauschalierte Erstattung wird für alle Kurzarbeiter unabhängig davon, ob sie der freiwilligen oder gesetzlichen Krankenversicherung angehören berechnet.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
(Gesamtsumme Sollentgelt minus Gesamtsumme Istentgelt) x 80 % x 19,6 %= Erstattungsbetrag


100% Pauschale Erstattung bei Weiterbildung

Für alle von der Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter die monatlich mehr als 50% der Ausfallzeit in Weiterbildungsmaßnahmen verbringen, werden die Soz. Versicherungsbeiträge zu 100% erstattet.


Berechnung des Erstattungsbetrages
für die Weiterbildung  
(Gesamtsumme Sollentgelt
- Gesamtsumme Istentgelt
) x 80 % x 39,2 %  


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