Kurzarbeit Fortbildung Weiterbildung Förderung |
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Weiterbildung während der Kurzarbeit
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Die Agentur für Arbeit ünterstützt die Qualifizierungsmaßnahmen der Kurzarbeitgeldbezieher. Die Förderung beträgt bis zu 100% der Lehrgangskosten. Darüberhinaus werden die Sozialversicherungs-beiträge des Arbeitnehmers in voller Höhe von der Agentur für Arbeit übernommen (ansonsten zahlt die AA in den Jahren 2009 - 2010 in den ersten 6 Monaten nur 50 % der Sozialversicherungsbeiträge). |
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Vorraussetzung für die Erstattung der Bildungsmaßnahmen ist ein Leistungsantrag bei der Agentur für Arbeit und Beginn der Qualifizierungsmaßnahme bis zum 31.12.2010. Der Antrag erfolgt formlos bis die Agentur für Arbeit fertige Vordrucke zur Verfügung stellt. Der Europäische Sozialfond für Deutschland ESF hat 165 Mio. Euro für die Förderung der Fortbildungsmaßnahmen für Kurzarbeitgeldbezieher zur Verfügung gestellt. |
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Kostenlose Infos: |
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Kurzarbeit Weiterbildung Arbeitsagentur Förderung - Mehr zu Förderung der Kurzarbeit und über zugelassene Qualifizierungsmaßnahmen |
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