Zugelassene Weiterbildung bei der Arbeitsagentur




Weiterbildung in der Kurzarbeit


Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Ausfallzeit in einer zugelassenen Bildungsmaßnahme verbringt.

Der Arbeitgeber muß im Rahmen des Leistungsantragsantrags bestätigen, daß es sich um eine zugelasse Qualifizierungsmaßnahme handelt, die mindestens 50 % der individuellen Ausfallzeit beträgt.



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Zugelassene Qulifizierungsmaßnahmen

Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) zugelassen sind (auch betriebliche Maßnahmen).
Qualifizierungsmaßnahmen, die von dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) zugelassen sind (auch betriebliche Maßnahmen).
Weiterbildung, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, wie z.B.Meister-BAFöG, Bildungscheck NRW, Bildungsprämie.
Betriebliche oder externe Weiterbildung, die auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist und nicht im überwiegendem Interesse des Unternehmens liegt und in einem Qualifizierungsplan festgehalten ist. Demnach darf es sich nicht um Schulungsmaßnahmen handeln, die z.B. wegen Produktionsumstellung auch ohne staatliche Weiterbildungsförderung absolviert werden müssten. Die Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt soll die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers steigern. Aus diesem Grund werden Schulungen, die nur auf den internen Geschäftsbetrieb abzielen nicht gefördert.

Weiterbildung in der Kurzarbeit wird gefördert



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