Kurzarbeit Anmeldung - Antrag bei Arbeitsagentur |
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Schritt 1: Kurzarbeitanzeige
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Eine telefonische Ankündigung ist nicht ausreichend. Die Anzeige sollte auf einem Vordruck der Agentur für Arbeit erfolgen: Hier zum Formular für die Kurzarbeitanzeige.
Wichtig ist dabei den Arbeitsausfall mit der Vereinbarung über Kurzarbeiteinführung zu belegen. Außerdem wird ein Arbeitszeitplan und Stellungsnahme der Betriebsvertretung beigelegt.
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Die erste Bedingung für die Gewährung des Kurzarbeitgeldes ist eine Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit. |
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Schritt 2: Bescheid der Agentur für Arbeit
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Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und erlässt einen Bescheid. |
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Schritt 3: Antrag auf Kurzarbeitergeld
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Im nächsten Schritt wird das Kurzarbeitgeld schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt. |
Kurzarbeitantrag |
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Schritt 4: Abrechnung des Kurzarbeitgeldes
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Der Arbeitgeber muß kostenlos das Kurzarbeitgeld berechnen und an die Arbeitnehmer auszahlen. |
Kurzarbeitergeld Abrechnung |
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Literatur
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| Bücher zum Thema Kurzarbeit |
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Zweck der Kurzarbeit Arbeitsrecht - Rechtsgrundlage (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag) und Zweck der KuG. |
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