Kurzarbeit Kündigung, Änderung-, Aufhebungsvertrag |
||||||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Vorsicht beim Beenden des Arbeitsverhältnises
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Mit der Anmeldung der Kurzarbeit hat der Arbeitgeber die Annahme bestätigt, daß eine vorübergehende Kurzarbeit den kurzfristigen Arbeitsausfall abfängt. |
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Buchempfehlungen zu Kündigung in der Kurzarbeit:
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Von Kurzarbeit bis Personalabbau |
||||||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte: Kündigung - Beschäftigungsgesellschaft - Aufhebungsvertrag - Mobbing - Trennungsgespräche |
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Mit einer Kündigung hat der Unternehmer u.U. nachzuweisen, daß es sich um einen dauerhaften Arbeitsausfall handelt und muß somit auch die veränderten Rahmenbedingungen belegen (Zur Bewilligung des KuG wurde ja angenommen, daß der Arbeitsausfall nur vorrübergehend ist und zur Sicherung der Arbeitsplätze dient). Der Übergang von KuG zur Kündigung könnte unter Umständen teuer werden. |
||||||||||||
Änderungskündigung
|
||||||||||||
Für die Einführung der Kurzarbeit ist eine Regelung im Tarifvertrag oder in der Beriebsvereinbarung notwendig. Fehlt diese Grundlage, muß der Arbeitgeber eine einzelvertragliche Vereinbarung mit seinem Mitarbeiter abschließen. Bei einer Ablehnung der Vereinbarung kommt eine betriebsbedigte Kündung oder eine Änderungskündigung in Frage. |
Rechtsgrundlage: Vereinbarung über Kurzarbeit |
|||||||||||
Aufhebungsvertrag als Alternative
|
||||||||||||
Die Auftragsflaute zwingt die Unternehmer in die Knie, in vielen Fällen ist die betriebsbedingte Kündigung der letzte Ausweg. Die Zukunftsprognosen sind im Moment mehr als düster, doch was passiert wenn die Konjunktur wieder anzieht? Die eingearbeiteten Mitarbeiter sind nicht mehr da... |
||||||||||||
|
Personalreduzierung. Aufhebungsvertrag, Kündigung, Sozialplan von Peter Kunisch Das Handbuch erläutert Grundwissen zum Thema Sozialplan und Stellenabbau. Personalreduzierung als Mittel zur Bewältigung konjunktureller Probleme: vom Einstellungsstop über die Kurzarbeit bis zu Massenentlassungen. Schwerpunkte: Betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag, Altersteilzeit, gesetzliche Abfindungsanspruch, die Personalreduzierung im Insolvenzfall und das Sozialplanverfahren. Nützlich: Muster für rechtlich einwandfreie personalreduzierende Maßnahmen. mehr... |
||||||||||||
Überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages anstelle der Kündingung. In diesem Vertrag kann für den Fall der Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen eine Wiedereinstellungszusage vereinbart werden. Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, daß es sich nicht um eine Pflicht des Arbeitnehmer zur Wiederkehr handelt, sondern vielmehr um die Verpflichtung zum gegenseitigem Abschluß eines Wiedereinstellungsvertrages. In der folgenden Liste finden Sie die zu regelnde Punkte: |
||||||||||||
|
||||||||||||
Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Dann helfen Sie uns und setzen Sie einen Link von Ihrer Website zu uns! Die Anleitung finden Sie hier...
|
||||||||||||
Kommentar schreiben:
|
||||||||||||
|
blog comments powered by Disqus |
||||||||||||
mehr...
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Anrechnung Abfindung Arbeitslosengeld - Wie und wann wird eine Abfindung an das Arbeitslosengeld angerechnet? |
||||||||||||
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
||||||||||||