Im Rahmen der Lohnabrechnung berechnet der Arbeitgeber die anfallenden Sozialversicherungs-beiträge und Steuerabzüge. Die berechneten Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung und die anfallenden Steuerabzüge werden vom Bruttolohn abgezogen. Der übrigbleibende Nettolohn wird dem Arbeitnehmer überwiesen.
Praxis-Beispiel Lohnabrechnung Frau Müller
Sie stellen Frau Müller ab dem 1.1.2011 als eine neue Büroassistentin zu einem Bruttolohn von 2.900 EUR an. Auf der vorgelegten Lohnsteuerkarte (In 2011 gillt Lohnsteuerkarte 2010) können Sie ablesen: Steuerklasse 1, katholisch, keine Kinder, Alter: 28 Jahre, Bundesland Hessen. Wie erstellen Sie die Abrechnung?
Lesen Sie die anschließende Schritt für Schritt - Anleitung. Verlinkte Texte verweisen auf Detailberechnungen. Sie können für die Abrechnung auch unsere Lohnrechner benutzen: Brutto Netto Rechner, Lohnsteuerrechner, Stundenlohn Rechner und Sozialabgaben Rechner.
Praktische Lohnabrechnung 2012
(Stand: 01.01.2012)
von T. Werner
Der Ratgeber bietet eine schnelle und benutzerfreundliche Einführung in die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Von Anfang bis zum Ende: Anmeldung, Unterlagen, Berechnungen, Abgaben... Viele Rechenbeispiele und Mustervorlagen erleichtern das Verständnis
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Ermitteln Sie den Bruttolohn: Bei variablen Löhnen können Sie dazu den Stundenlohnrechner einsetzen.
Berechnen Sie die Steuerabzüge: Praxis-Beispiel: Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (oder nutzen Sie dazu den Lohnsteuerrechner).
Berechnen Sie dieSozialversicherungsabzüge: Praxis-Beispiel Sozialabgaben (nutzen Sie den Rechner für Sozialabgaben Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
Ermitteln Sie den Nettolohn, indem Sie vom Brutto die Steuerabzüge und Sozialversicherung abziehen. Sie können dazu auch den Brutto Netto Rechner einsetzen.
Senden Sie eine elektronische Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt (ELSTER) und bezahlen Sie die Steuerabzüge.
Senden Sie elektronischen Beitragsnachweise (SV-Net) und bezahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Krankenkassen.
Zahlen Sie den Nettolohn an Ihre Mitarbeiter aus. Bei Barauszahlung benötigen Sie eine Quittung. Überweisen Sie die Gehälter, reicht ein Kontoauszug aus.
Tipp: Einzugsermächtigung
Richten Sie sich beim Finanzamt / den Krankenkassen eine Einzugsermächtigung ein, es erleichtert die Arbeit und verhindert Mahnungen.
Aktuell für die Gehaltsabrechnung...
Rechengrößen
Tabelarische Übersicht der Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012 im Vergleich zu 2011: Beitragsbemessungsgrenze - Versicherungspflichtgrenze, Beitragssätze zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung...
Lohnsteuertabelle
Laden Sie kostenlos die aktuelle Lohnsteuertabelle 2012 als PDF-Dokument herunter. Zur Auswahl gibt es die Lohnsteuertabelle mit 9% und mit 8%. In 3-EUR Schritten. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € bis 625.000 EUR
Unterlagen vom Arbeitnehmer
Für die Lohnabrechnung benötigt der Arbeitgeber folgende Unterlagen des Mitarbeiters:
Lohnsteuerkarte
Sozialversicherungsausweis
Der Unternehmer ist verpflichtet bei Arbeitsvertragsänderungen die steuerrechtlichen Auswirkungen der Änderung seinen Arbeitnehmern korrekt darzulegen. Für falsche Auskünfte haftet der Arbeitgeber und muß im Zweifeslfall für den entstandenen Schaden aufkommen
Lohnordner
Für die Lohnunterlagen und Beitragsabrechnungen besteht eine sechsjährige Aufbewahrungspflicht. Organisieren Sie Ihre Unterlagen in einem Lohnordner, damit Sie für Ihre Buchhaltung, zur evtl. Lohnsteuerprüfung oder zur Information der Arbietnehmer schnell verfügbar sind. In Ihrem Lohnaordner sollten Sie folgende Belege sammeln:
Lohnabrechnungen
Lohn-Auszahlungsbelege: Quittungen für Barauszahlungen
Beitragsabrechnungen
Bescheinigung über die elektronische Absendung der Beitragsabrechnungen
Lohnsteueranmeldungen
Bescheinigung über die elektronische Absendung der Lohnsteueranmeldung