Nach §144 und nach §128 Abs 1. Nr. 4 SGB III haben Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet haben mit zwölf Wochen Arbeitslosengeld-Minderung zu rechnen. Anders als im Fall der Sperre wegen Abfindung wird das ALG nicht nur gesperrt, sondern vollständig um die Sperrzeit reduziert.
Die Minderung verkürzt sich auf drei bzw. sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhälnis sowieso im Zeitraum von sechs bzw. zwölf Wochen geendet hätte oder wenn die Sperre einen besonderen Härtefall verursachen würde.
Die Dauer der Sperrzeit und somit die ALG-Minderung wegen Kündigung darf nicht kleiner als ein Viertel der Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld.
Somit kann die Minderung des ALG I bis zu sechs Monaten (bei einer ALG-Bezugsdauer von 24 Monaten) betragen. Wieviel Prozent der Abfindung müsste der Arbeitslose in seinem früheren Job verdient haben, damit der Ruhezeitraum abläuft? Abhängig von dem Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit finden Sie in der Tabellen den richtigen Prozentsatz.
Eine Anrechnung der Abfindung an das ALG bedeutet nicht den vollen Verlust der Unterstützung. Nach der Beendigung des Ruhezeitraums wird das ALG wieder ausgezahlt. (Siehe auch: Wann führt der Aufhebunsvertrag nicht zu einer Sperre).
Das Ende der Sperre...
Das SGB definiert für die Beendigung des Ruhezeitraums fünf verschiedene Kriterien. Das für den Arbeitslosen günstigste ist maßgeblich. Der Ruhezeitraum für das Auszahlen des Arbeitslosengeldes dauert in diesem Fall:
1. Nicht länger als ein Jahr.
2. Bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
3. Bis zum Ablauf einer vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses.
4. Bis der Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können.
5. Bis zum Ablauf eines Zeitraumes in dem der Arbeitslose je nach Alter und Betriebszugehörigkeit 60% bis 25% der Abfindung verdient hätte (bezogen auf sein früheres Arbeitsentgelt). Der Prozentsatz verringert sich von 60% um je 5 % pro 5 Jahre Betriebszugehörigkeit und pro 5 Lebensjahre ab dem 35. Geburtstag. (Siehe Tabelle)
Lebensjahre __________________
Betriebszugehörigkeit
35-39 Lj.
40-44 Lj.
45-49 Lj.
50-54 Lj.
55-59 Lj.
Ab dem 60-ten Lebensjahr
0-4 Jahre im Betrieb
60 %
55%
50%
45%
40%
35%
5-9 Jahre im Betrieb
55 %
50%
45%
40%
35%
30%
10-14 Jahre im Betrieb
50 %
45%
40%
35%
30%
25%
15-19 Jahre im Betrieb
45%
40%
35%
30%
25%
25%
20-24 Jahre im Betrieb
40%
35%
30%
25%
25%
25%
25 – 29 Jahre im Betrieb
35%
30%
25%
25%
25%
25%
Ab 30 Jahre Betriebs- zugehörigkeit
30%
25%
25%
25%
25%
25%
Fanden Sie diese Seite hilfreich? Dann helfen Sie uns und setzen Sie einen Link von Ihrer Website zu uns! Die Anleitung finden Sie hier...
Fallbeispiel zum Thema: Abfindung und das Arbeitslosengeld Anrechnung ALG Abfindung - Wann und warum erfolgt eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld? Arbeitslosengeldrechner 2010 - Berechnung Arbeitslosengeld - ALG I mit einem Onlinerechner berechnen. ALG Rechner 2011 kostenlos kopieren - Einen ALG I - Rechner kostenlos kopieren und auf eigener Seite präsentieren. Dauer ALG Bezugsdauer - Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld I? Berechnung ALG Höhe berechnen- Wie wird das ALG I berechnet und wovon ist es abhängig? Wieviel ALLG 1 bekommt Frau Müller - Fallbeispiel, Berechnung Nach Kurzarbeit ALG I - Beeinflusst das Kurzarbeitergeld die Höhe und Bezugsdauer von ALG I? ALG Anspruch Wann wird ALG I gezahlt? - Wer bekommt ALG I - Voraussetzungen und Ansprüche. Anrechnung ALG Abfindung - Wird eine Abfindung an das ALG I angerechnet? Kurzarbeit Kündigung, Änderung-, Aufhebungsvertrag - Kündigung während der Kurzarbeit und Aufhebungsvertrag als Alternative. Antrag ALG I - Wie wird ALG I angemeldet?
Auf dieser Seite lesen Sie über: Sperrzeit Arbeitslosengeld Kündigung - Wie lange dauert die Sperre auf das Arbeitslosengeld - Berechnung der Sperrzeit am Fallbeispiel - Tabelle: Wieviel Prozent der Abfindung müsste der Arbeitslose in seinem früheren Job verdient haben, damit die Sperre abläuft?