Umsatzsteuer: Istbesteuerung für kleine Firmen




Steuerentlastungen für kleinere Unternehmen

Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) planen einen weiteren auf zwei Jahre angelegtes Konjunkturprogramm im Umfang von drei Milliarden Euro. Ziel des Programms ist die Ankurbelung der Konjunktur durch eine Hilfe bei der Umsatzsteuer für kleine Firmen und die Lockerung der Zinsschranke. Das Paket soll über höhere Schulden finanziert werden.

Ganze 1,9 Milliarden Euro sollen dabei für die Sonderregelung der Umsatzsteuer für kleinere Firmen geplannt sein. Im Rahmen der Regelung soll die Obergrenze für einen Aufschub der Umsatzsteuerzahlung (Istbesteuerung) auf 500.000 EUR des Vorjahresumsatz für ganz Deutschland ausgeweitet werden.

In der bisherigen Praxis durften Unternehmen bei einem Vorjahresumsatz unterhalb 250.000 Euro in West- und 500.000 Euro in Ostbundesländern die Umsatzsteuer erst nach zahlen der Rechnung durch den Kunden ans Finanzamt führen (Istbesteuerung - Besteuerung nach vereinnamten Entgelten, geregelt in §19 UmStG Abschnitte 246-253).

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