Wachstumsbeschleunigungs-Gesetz
Steuerentlasungen für Familien und Hotelbranche
Zur Entschärfung der in der Geschichte von Bundesrepublik Deutschland schwersten Wirtschafts- und Finanzkrize hat die schwarz-gelbe Koalition ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen. Das Kabinett will mit dem 8,5 Milliarden EUR schwerem Konjunkturpaket den Wachstum ankurbeln und entlastet vor allem Familien, Unternehmen, Hotelbranche und Erben. Das dritte Konjunkturprogramm soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Am stärksten profitieren Familen mit Entlastungen in der Höhe von 4,6 Milliarden EUR, gefolgt von den Unternehmen, die Steuersenkungen von 2,4 Milliarden EUR zugesagt bekommen. Im Rahmen der Entlastungen für Firmen, wird die Unternehmenssteuerreform von 2008 korrigiert. Instrumente für die Finanzierung der niedrigen Firmensteueren werden abgeschaft oder entschäft. Die Steuerentlastungen für die Hotel- und Gaststättenbranche betragen runf eine Milliarde EUR.
Steuerliche Sofortmaßnahmen zum 1.1.2010
- Der Kinderfreibetrag wird von 6.024 EUR auf 7.008 EUR im Jahr angehoben. Die Kinderbeiträge wirken ab 60.000 EUR zu versteuerndem Einkommen der Eltern oder ab 30.000 EUR bei den Alleinstehenden (Grenzsteuersatz von 31,5 %). Die Anpassung des Kinderfreibetrages beeinflußt die Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.
- Das monatliche Kindergeld steigt um 20 EUR pro Kind:
| Kindergeld | 2009 | 2010 |
| 1. und 2. Kind | 164 EUR | 184 EUR |
| 3. Kind | 170 EUR | 190 EUR |
| ab dem 4. Kind | 195 EUR | 215 EUR |
- Auf Druck von der CSU soll die Hotel- und Gastronomiebranche entlastet werden. Die Umsatzsteuer für Übernachtungen wird von 19 auf 7 Prozent reduziert. Für die Praxis: Die Erstanwendung des ermäßigten Steuersatzes findet bei der Durchführung des Umsatzes, und nicht etwa der vertraglichen Vereinbarung.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis 150 EUR Netto können wahlweise als Sofortabschreibung oder in einem Sammelposten für Wirtschaftsgüter von 151 EUR bis 1.000 EUR abgeschrieben werden.
- Die Unternehmensnachfolge wird steuerlich sanfter gestaltet. Die Steuerfreiheit für das Betriebsvermögen gibt es bei Fortführung des Unternehmens während der folgenden 5 bzw. 7 Jahren statt 7 bzw. 10 Jahren. Die Lohnsummenregelung hat sich ebenfalls zu Gunsten der Unternehmen geändert.
- Bei der Erbschaftsteuer werden Geschwister, Nichten und Neffen in der Steuerklasse II durch den neuen Steuertarif zwischen 15 und 43 % entlastet.
- Bei der Gewerbesteuer ändert sich der Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen von 65 auf 50 Prozent.
- Bei der Zinschranke wird eine Grenze von 3 Millionen EUR festgelegt. Nach der Einführung der Zinsschranke in Juli 2008 sind Zinsaufwendungen in Höhe des Zinsertrages im selben Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben abziehbar. Darüberhinaus nur zu 30 Prozent des Gewinns. Mit der Einführung der Grenze sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden.
- Bei der Sanierungsklausel entfällt die zeitliche Beschränkung.
- Bei konzerninternen Umstrukturierungen wird ein Verlustabzug zugelassen.
- Der Weiterbetrieb von vor 2009 aufgebauten Anlagen für Energie aus Wind, Sonne oder Wasser soll ermöglicht werden
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Beitragsbemessungsgrenze 2010 - Die Auswirkungen
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