Alleinverdiener müssen 2010 höhere Steuern zahlen
Vorübergehende Verschlechterung durch die Reform
Wegen einer Änderung des Steuersystems in 2010, mit der die Bürger entlastet werden sollten, werden etliche Arbeitnehmer eine größere Stuerbelastung als in 2009 in Kauf nehmen müssen. Der Ausgleich erfolgt erst durch die Einkommenssteuererklärung.
Die zehn Milliarden schwere Steuererleichterung, durch die Absetzbarkeit der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung kommt in bestimmten Einkommensbereichen gar nicht an. Betroffen sind verheiratete Alleinverdiener ohne Kinder mir Steuerklasse III und einem Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 30.000 EUR. Der Ehegatte nutzt in diesem Fall die Steuerklasse V nicht. Die Mehrbelastung beläuft sich auf weniger als zehn Euro im Monat und kann mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 wieder ausgeglichen werden. Eine Mehrbelastung von bis zu 3,25 EUR im Monat müssen ab 2010 Alleinerziehende mit einem Kind, Steuerklasse II und einem monatlichen Bruttolohn zwischen 1020 und 1200 EUR hinnehmen.
Michael Offer, der Sprecher des Finanzministeriums betont, daß es sich um einen geringen Teil der Steuerzahler handelt. Die Mehrheit würde deutlich entlastet werden. Die höhere Steuerlast ist durch den Wegfall der "Günstigerprüfung" verursacht. Danach konnte man sich nach den günstigeren Konditionen des Vorjahres besteuern lassen.
Die erwartete Steuerreform der neuen Regierung soll das System transparent, einfach, niedrig und gerecht gestalten. Notwendig wäre eine solche Reform dringend, denn das System ist kompliziert und nicht immer sozial gerecht. Das Steuerrecht ist mit so vielen Ausnahmen und Sonderregelungen bestückt, daß jede Änderung unbeabsichtigte Nebenwirkungen hervorrufen kann. Es bleibt nur die Hoffnung, daß die Regierung eine Reform des Steuerrechts durchsetzt.
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