Rechnungsnummerierung




Das Umsatzsteuergestz schreibt eine jahresübergreifende fortlaufende Rechnungsnummerierung vor, damit ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. Die Oberfinanzdirektion ergänzte die Anforderungen an die Nummerierung der Rechnungen, wie folgt:

ODF Koblenz, Verfügung vom 14.7.2008, Az. S. 7280 A-St 445).



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Steuerentlastungen aus Konjunkturpaket II
Kurzarbeit wird für die Arbeitgeber günstiger