Rechnungsnummerierung
Das Umsatzsteuergestz schreibt eine jahresübergreifende fortlaufende Rechnungsnummerierung vor, damit ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. Die Oberfinanzdirektion ergänzte die Anforderungen an die Nummerierung der Rechnungen, wie folgt:
- Die fortlaufende Nummerierung setzt nicht eine zahlenmäßige Abfolge der Rechnungsnummern voraus. Es soll lediglich die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer sicherstellen.
- Die Anforderungen an den Rechnungsausweis sollen den ungerechtfertigten Vorsteuerabzug verhindern. In Bezug auf die Rechnungsnummer reicht die Einmaligkeit aus. Es soll den Finanzbehörden ermöglichen bestimmte Rechnungen anzufordern.
ODF Koblenz, Verfügung vom 14.7.2008, Az. S. 7280 A-St 445).
