Kürzung der Pendlerpauschale rückgängig
10.12.2008 Rückwirkend zum 1.1.07 soll die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Berechnet werden 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Diese Regelung wird auch in 2009 gelten. Offen ist ob eine Neuregelung ab 2010 eintritt. Die Finanzämter sollen schon im ersten Quartal 2008 die zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen. Die seit Anfang 2007 geltende Regelung würden den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen. Danach konnten Fahrten zum Arbeitspaltz erst ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden.
