Gehälter der Top-Manager neu geregelt
Bezüge der Führungselite werden strenger geregelt
Die Weltwirtschaftkrise wurde teilweise durch grobe Fehler mancher Topmanager verursacht. Nicht selten wurde dann die Führungselite mit großen Anfindungen verabschiedet, an dem angerichteten Schaden hat sie aber nicht teilgenommen.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf des Bundestags soll der Aufsichtsrat in der Zukunft bei der Festlegung der Managergehälter darauf achten, dass sie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angemessen sind. Darüberhinaus sollen die Bezüge im angemessenen Verhältnis zur Leistung des Vorstanstands und der sonst "üblichen Vergütung" stehen. Die "übliche Vergütung wird daran gemessen, ob das Managergehalt im Vergleich innerhalb der Branche und auch innerhalb des Unternehmens im Rahmen bleibt.
Ein weiter wichtiger Punkt der neuen Verornung im Managerrecht ist die Schaffung von "langfristigen Verhaltensanreizen zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung". Demnach sollen die Aktienoptionen erst nach vier statt wie bisher zwei Jahren veräußert werden.
Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens soll der Aufsichtsrat die Managerbezüge herabsetzen. Die Führungselite soll künftig für einen Teil der Schäden, die sie selbt verursacht, persönlich haften. Bisher trugen dieses Risiko in voller Höhe Versicherungen, deren Prämien von den Unternehmen bezahlt wurden. Die neue persönliche Haftung der Top-Manager wird auf zehn Prozent der verursachten Schaden und bis zu einer Grenze von 1,5 Jahreseinkommen festgelegt.
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