Freibetrag für 2012 muß neu beantragt werden
Anträge auf Lohnsteuerermäßigung 2012 neu stellen
Die bunte Papiersteuerkarte hat ausgedient. Ab 2012 wird die elektronische Steuerkarte eingeführt. Aus diesem Grund müssen Sie ihren Freibetrag neu beantragen, selbst wenn sich die Summen vom Vorjahr nicht unterscheiden. Der Antrag auf Steuerermäßigung für 2012 muß spätestens bis zum 30.11.2012 gestellt werden.
Hintergrund
Arbeitnehmer die Ihre Kinderbetreuungs-, Werbungskosten oder Sonderausgaben für 2012 im Voraus abzuschätzen wissen, können sich einen Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Die damit erreichte Lohnsteuerermäßigung bewirkt eine Erhöhung des Nettogehalts. Das höhere Nettogehalt steigert das Krankengeld, Elterngeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld .
Einen Freibetrag können Sie beantragen, wenn folgende Gründe vorliegen:
- Ihre Werbungskosten sind hoch (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten, Umzug, etc)
- Kinderbetreuungskosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Haushaltshilfe, Handwerker)
- Außergewöhnliche Belastungen, die über 600 EUR im Jahr liegen
- Sonderausgaben, die über 600 EUR im Jahr liegen
- Unterhaltsleitungen an geschiedenen Ehepartnern
- Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene
- Verluste
- Geringverdiner
Antrag, Rechner & Tipps:
- Formular Freibetrag 2012 - Füllen Sie dieses Formular aus und geben bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab.
- Brutto Netto Rechner - Berechnen Sie mit dem Brutto Netto Rechner, wie sich Ihr Nettogehalt mit entsprechendem Freibetrag erhöht.
- TIPP: Geld sparen mit richtigen Steuerklasse, Freibetrag
Literatur und andere Quellen:
Steuererklärung 2011 - Die besten Ratgeber und SoftwarePraxis-Beispiele mit Steuerberechnung
- Krankenversicherung steuerlich absetzen - Wieviel können Sie absetzen?
- Faktorverfahren Lohnabrechnung der Ehegatten mit IV-Faktor/IV-Faktor
- Berechnung der Lohn-, und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Einmalzahlung Urlaubsgeld: Steuerabzüge berechnen
- Faktor IV berechnen (Faktorverfahren)
- Lohn/Gehalt Berechnung - Muster-Lohnabrechnung für Frau Müller
- Nichtabgabe der Steuerkarte - Welche Nachteile entstehen in der Steuer-Klasse VI?
- Änderung der Steuerklasse nach Heirat: Kombination 3 / 5 oder 4 / 4 oder Faktorverfahren
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