Kurzarbeit wird für die Arbeitgeber günstiger
Das Kurzarbeitgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es soll Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage unterstützen. Das Kurzarbeitgeld beträgt für Kinderlose 60% und für Arbeitnehmer mit Kindern 67% des Gehaltes.
Nachdem im Herbst 2008 die maximale Dauer der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate erhöht wurde, gibt es nun auch eine Entlastung in Bezug auf die SV-Beiträge. In der Zukunft übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 50% der Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten, die bisher vom Arbeitgeber getragen wurden. Wenn die Kurzarbeitzeiten zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter genutzt werden, erstatt die BAfA die SV-Beiträge in voller Höhe.
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