KuG verlängert




24 Monate Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung beschloß zum 1.7.2009 die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 18 auf 24 Monate. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.2009 in die Kurzarbeit gehen und ist bis zum 31.10.2010 befristet.

Betriebe, die ab dem 7. Monat das Kurzarbeitergeld auszahlen, bekommen zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeitergeldstunden in voller Höhe erstattet. Für die Festlegung der 6-Monatsfrist ist ausreichend, daß in diesen Betrieben Kurzarbeit durchgeführt wurde.

Nach Anforderung der Bundesregierung soll das KuG möglichst einfach gestaltet werden. Demnach soll für eine Unterbrechung der Kurzarbeit keine Neubeantragung notwendig sein.

Der Bundesarbeitsminister kommentierte, die von ihm veranlasste Verlängerung der KuG Bezugsdauer mit den Worten: "Wir wollen gemeinsam ohne Entlassungen die Krise meistern." Sein Anliegen ist alle Unternehmen, die an ihren Beschäftigten festhalten wollen zu unterstützen und Planungssicherheit zu geben.

Die Bundesregierung hat für das Kurzarbeitergeld in 2009 ein Etat von 2,1 Milliarden Euro eingeplannt und bis Ende März 09 bereits 230 Millionen Euro ausgegeben. Nach einer Schätzung der Bundesagentur für Arbeit sind im Moment zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen. Durchschittlich wurde die Arbeitszeit um 30 Prozent reduziert, was ca. 450.000 Vollzeitstellen entspricht.

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Eine halbe Million Arbeitslose durch Insolvenzen
24 Monate KuG-Bezugsdauer möglich