Krankenversicherung steuerlich absetzen




Krankenversicherung voll absetzbar

In der Steuererklärung 2010 können die Steuerzahler zum ersten Mal die Vorteile des Bundesbürgerentlastungs-gesetzes nutzen und die Krankenversicherung Beiträge und Pflegeversicherung Beiträge voll absetzen. Nach der neuen Regelung wird die Basiskrankenversicherung vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt. Arbeitnehmer die in 2010 keine Lohnsteuerermäßigung in Anspruch genommen haben, sowie Rentner, Selbständige und privat Versicherte bekommen die neue Steuerentlastung erst am Jahresende ausgezahlt.

Nach der neuen Regelung können Arbeitnehmer mit Kindern bis maximal 3.852 EUR und Arbeitnehmer ohne Kinder 3.964 EUR für die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Bei einem Jahreseinkommen von 45.000 EUR (Verdienstgrenze) könnte ein Arbeitnehmer mit Kindern für die Krankenversicherung maximal 3412,80 EUR und für die Pflegeversicherung bis zu 438,75 EUR absetzen.

Gesetzlich Versicherte können die gesamten Krankenversicherungsbeiträge geltend machen. Die Privatversicherten dürfen Extras, wie z.B. Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung nicht ansetzen. Für die Absetzbarkeit der Kassenbeiträge gibt es eine Höchstgrenze von 2.800 EUR für Selbständige und 1.900 EUR für Arbeitnehmer. Auch wenn der Steuerzahler unter dieser Grenze liegt kann er den Höchstbetrag geltend machen. Gibt er für die Basisversorgung mehr als 2.800 EUR bzw. 1900. EUR aus, kann er die tatsächlichen Kosten der Basiskrankenversorgung geltend machen.

Sonstige Vorsorgemaßnahmen wie Unfall-, Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsvericherung können nur dann angesetzt werden, wenn die Grenze für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöft ist. Für Selbständige gilt die Höchtsgrenze von 2.800 EUR. Arbeitnehmer können derartige Beiträge nur dann ansetzen, wenn sie weniger als 1.900 EUR für die Grundversorgung ausgeben.

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Praxis: Krankenversicherung absetzbar

Herr Müller setzt die Krankenversicherung ab

Variante 1: Höchstbetrag absetzbar
Herr Müller zahlt jährlich an seine private Krankenversicherung Beiträge in Höhe von 2.400 EUR. Auf die Basisversorgung entfällt ein Anteil von 2.160 EUR, auf die Komfortleistungen 240 EUR. Ausserdem zahlt er 200 EUR für die Pflegeversicherung und 200 EUR für Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welchen Betrag kann er in der Steuererklärung 2010 ansetzen?

Höchstbetrag absetzen  
Krankenversicherung Beitrag 2.400 EUR
Pflegeversicherung Beitrag: 200 EUR
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung
200 EUR
Gesamt 2.800 EUR
Höchstens 2.800 EUR
Mindestens aber Basiskrankenversicherung (2.160 EUR)
+ Pflegepflichtvers. (200 EUR)
2.360 EUR
Steuerlich absetzbar: 2.800 EUR


Variante 2: Die tatsächlichen Kosten der Basiskrankenversicherung absetzen

Herr Müller zahlt jährlich an seine private Krankenversicherung Beiträge in Höhe von 4.000 EUR. Auf die Basisversorgung entfällt ein Anteil von 3.600 EUR, auf die Komfortleistungen 400 EUR. Ausserdem zahlt er 200 EUR für die Pflegeversicherung und 200 EUR für Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welchen Betrag kann er in der Steuererklärung 2010 ansetzen?

Tatsächliche Kosten absetzen  
Krankenversicherung Beitrag 4.000 EUR
Pflegeversicherung Beitrag: 200 EUR
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung
200 EUR
Gesamt 4.400 EUR
Höchstens 2.800 EUR
Mindestens aber Basiskrankenversicherung (3.600 EUR)
+ Pflegepflichtvers. (200 EUR)
3.800 EUR
Steuerlich absetzbar: 3.800 EUR


Praxis-Beispiele aus der Lohnabrechnung

Lohnabrechnung Frau Müller

Literatur und andere Quellen:

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