Hinzuverdienstgrenze für junge Rentner noch offen
Hinzuverdienstgrenze soll in 2011 erhöht werden
Die schwarz-gelbe Koalition möchte auf Druck der Liberalen jüngeren Rentnern einen höheren Zuverdienst ermöglichen. Das Arbeitsministerum gab am Montag bekannt, dass man sich noch auf kein konkretes Modell geeinigt hat. Man könne aber bis zum Jahresende auf ein Gesetzesentwurf hoffen.
Jüngere Rentner zwischen 63 und 65 sollen dann deutlich mehr als die bisherigen 400 EUR hinzuverdienen können. Die Liberalen vertraten schon in der Koalitionseinigung die Ansicht, daß auch jüngere Rentner, die vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen, neben den Altersbezügen so viel verdienen können, daß sie maximal ihr altes Bruttoeinkommen erreichen.
Von der neuen Regelung würden rund 300.000 junge Rentner bis zum 65. Lebensjahr profitieren. Nach der bisherigen Regelung dürfen sie maximal 400 EUR hinzuverdienen. Wer mehr verdient bekommt eine Teilrente. Je nach Höhe des Zuverdienstes werden die Altersbezüge um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt. Ein vorzeitiger Abgang in die Rente kostet 0,3 Prozentpunkte Abschläge pro Monat. Ein junger Rentner mit 63 wird also dauerhaft auf 7,2 Prozent der Rente verzichten müssen.
Ein höherer Zuverdienst würde die Abschläge zum Teil ausgleichen. Für Verdienste die über die 400 EUR-Grenze (Verdienstgrenze bei Minijobs) hinausgehen, müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Somit würden die arbeitenden Rentner zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr neue Rentenansprüche erwerben, die ab 65 Jahren die Rente etwas erhöhen würden.
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Hinzuverdienstgrenze Renten in 2011, Bezugsgröße
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Hinzuverdienstgrenze Rentner - Die Regierung strebt eine Erhöhung der Zuverdienst-Grenze für jüngere Rentner an - Noch in 2011 wird eine Gesetzesvorlage erwartet - Danach dürfte man von 63. bis zum 65. Lebensjahr bis maximal zum alten Bruttoeinkommen hinzuverdienen

