Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013




Der Fiskus verschiebt den Termin für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein Jahr auf den 1.1.2013. Als Grund werden enerwartete technische Probleme genannt. Genauso wie in 2011 bleiben im Jahr 2012 die Papierlohnsteuerkarte 2010 und die Esatzbescheinigung 2011 gültig. Die im Moment auf den Finanzämtern herrschende starke Nachfrage nach den zum 1.1.2012 geltenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen ist somit überflüssig.

Die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerkarte und Anmeldung wichtiger lohnsteuerlichen Merkmale, wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Freibetrag ist zum 1.12.2010 an das Finanzamt übergegangen. Die Finanzverwaltung wird alle Angaben der Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Muster) in die ELStAM-Datenbank (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) eintragen. Diese Daten werden mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für den Arbeitgeber oder dem Steuerberater kann nach einer Registrierung im Elster-Portal abrufbar sein.

Was tun wenn sich nichts geändert hat?

Wenn sich die Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Freibetrag zum 1.1.2012 nicht von den Einträgen auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 nicht verändert haben, muß nichts unternommen werden. Der Arbeitgeber wird die bisherigen Lohnsteuerabzugsmekmale als Basis für die Lohnsteuerberechnung nehmen.

Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale haben sich geändert

Wenn Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM (Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Freibetrag) nicht mit den Einträgen auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 übereinstimmen, ist ein Gang zum Finanzamt nötig.

Die geänderten Merkmale werden entweder auf einem Ausdruck der gültigen ELStAM oder auf einer Ersatzbescheinigung 2012 festgehalten. Diese müssen dem Arbeitgeber weitergereicht werden.

Wie wird der Arbeitgeber informiert?

Berufseinsteiger & Azubis

Berufseinsteiger müssen sich beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung 2012 austellen lassen und diese dem Arbeitgeber aushändigen.

Für ledige Auszubildende im ersten Dienstverhältnis gibt es auch in 2010 eine Sonderregelung, nach der sie keine Ersatzbescheinigung benötigen. Die Azubis werden automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Der Auszubildende muß schriflich bestätigen, daß es sich um das erste Dienstverhältnis handelt und seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit angeben.





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Lieratur und andere Quellen:

Lohnsteuer 2012 - Bücher, Lexika, Tabellen



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Praxis Beispiele / Berechnung:

Lohnabrechnung Frau Müller

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