Ab Juli: Bessere Liquidität durch Ist-Versteuerung




Ab Juli 2009 neues Gesetz über Ist-Versteuerung

Eine Liquiditäts-Erleichterung für kleine Firmen: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis zu 500.000 EUR können ab dem August die Ist-Besteuerung beantragen. Das bringt Geld in die Kasse, den die Umsatzsteuer muß erst dann bezahlt werden, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich beglichen hat.

Das Gesetz wird erst im Juli beschlossen und wird rückwirkend gelten. Dann können alle Unternehmen, deren Umsatz in 2008 unterhalb von 500.000 EUR lag die Ist-Versteuerung beantragen.

TIPP: Stellen Sie Ihren Antrag erst im August oder September. Bis Juli reagierten die Finanzämter mit einer klaren Absage, da das Gesetz ja noch nicht vorliegt. Den Antrag können Sie formlos stellen. Vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer Steuernummer und ein Beleg für die Vorjahresumsätze - GuV oder BWA (betriebwirtschaftliche Auswertung).

VORSICHT: Sie sind selbst dafür verantwortlich, daß die Umsätze beim Wechsel von Soll- auf Ist-Besteuerng nicht doppelt oder gar nicht versteuert werden. (320 Abs.1 UStG).

Die bisherige Regelung sah eine Ist-Versteuerung für Unternehmen mit einem Vorjahres Umsatz von 250.000 EUR in West und 500.000 EUR in Ost vor. Ursprünglich sollte die Grenze in West und Ost in 2010 auf 250.000 EUR gesetzt werden.

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