Ab 1.7.09 neuer Beitragssatz Krankenversicherung




Beitragssatz zur Krankenversicherung wird gesenkt

Zum 1. Juli 2009 greift nun eine weitere Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II: Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung werden von 15,5% auf 14,9 % herabgesetzt. Damit werden sowohl als Arbeitgeber auch die Arbeitnehmer entlastet.

Der Sonderbeitrag zur Finanzierung von Zahnersatz in Höhe von 0,9 %, der zum 1.1.05 eingeführt wurde, ist allein von dem Arbeitnehmer zu tragen. Nach dem Abzug von 0,9% von 14,9% bleiben 14%, die je zur Hälfte von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen sind. Die Arbeitnehmerbelastung beträgt somit aktuell 7,9%, die Arbeitgeberbelastung 7%.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,3%. Dieser Beitragssatz ist für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen bestimmt.

Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für Krankenversicherungsbeiträge (allgemein)
Arbeitnehmer (14,9 - 0,9) : 2 + 0,9 = 7,9 %
Arbeitgeber (14,9 - 0,9) : 2 = 7 %

Wieviel Geld kann man einsparen?

Vergleichen Sie in der nachfolgenden Tabelle wi viel Geld Sie mit der neuen Regelung einsparen können.

Ersparnis ab 1. Juli 2009
  AN Anteil
bisher: 8,2%
AN Anteil
neu 7,9%
AN Ersparnis AG Anteil
bisher: 7,3%
AG Anteil
neu: 7%
AG Ersparnis
Bruttogehalt:
2.500 EUR
205 EUR 197,50 EUR 7,50 EUR 182,50 EUR 175 EUR 7,50 EUR
Bruttogehalt:
3.500 EUR
287 EUR 276,50 EUR 9 EUR 255,50 EUR 245 EUR 9 EUR
Bruttogehalt:
4.500 EUR
369 EUR 355,50 EUR 13,50 EUR 328,50 EUR 315 EUR 13,50 EUR

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