Ab 1.7.09 neuer Beitragssatz Krankenversicherung
Beitragssatz zur Krankenversicherung wird gesenkt
Zum 1. Juli 2009 greift nun eine weitere Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II: Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung werden von 15,5% auf 14,9 % herabgesetzt. Damit werden sowohl als Arbeitgeber auch die Arbeitnehmer entlastet.
Der Sonderbeitrag zur Finanzierung von Zahnersatz in Höhe von 0,9 %, der zum 1.1.05 eingeführt wurde, ist allein von dem Arbeitnehmer zu tragen. Nach dem Abzug von 0,9% von 14,9% bleiben 14%, die je zur Hälfte von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen sind. Die Arbeitnehmerbelastung beträgt somit aktuell 7,9%, die Arbeitgeberbelastung 7%.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,3%. Dieser Beitragssatz ist für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen bestimmt.
| Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für Krankenversicherungsbeiträge (allgemein) |
| Arbeitnehmer | (14,9 - 0,9) : 2 + 0,9 = | 7,9 % |
| Arbeitgeber | (14,9 - 0,9) : 2 = | 7 % |
Wieviel Geld kann man einsparen?
Vergleichen Sie in der nachfolgenden Tabelle wi viel Geld Sie mit der neuen Regelung einsparen können.
| Ersparnis ab 1. Juli 2009 |
|
AN Anteil bisher: 8,2% |
AN Anteil neu 7,9% |
AN Ersparnis |
AG Anteil bisher: 7,3% |
AG Anteil neu: 7% |
AG Ersparnis | |
|
Bruttogehalt: 2.500 EUR |
205 EUR | 197,50 EUR | 7,50 EUR | 182,50 EUR | 175 EUR | 7,50 EUR |
|
Bruttogehalt: 3.500 EUR |
287 EUR | 276,50 EUR | 9 EUR | 255,50 EUR | 245 EUR | 9 EUR |
|
Bruttogehalt: 4.500 EUR |
369 EUR | 355,50 EUR | 13,50 EUR | 328,50 EUR | 315 EUR | 13,50 EUR |
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