24 Monate KuG-Bezugsdauer möglich




Der Arbeitsminister Olaf Scholz hält eine Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate für sinnvoll. Er möchte sogleich auch eine 100 prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durchsetzen.

Im Moment werden die SV-Beiträge nur für den Fall der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit voll erstattet. Im Normalfall zahlt die Bundesagentur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die die Arbeitgeber für die ausgefallene Arbeit zahlen müssten.

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