Sozialversicherungsbeiträge 2010




Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2010

Sozialversicherung   Beitragssatz/Gesamt
 
Arbeitnehmerbeitrag  Arbeitgeberbeitrag  
Krankenversicherung   Allgemein: 14,9%
Ermäßigt: 14,3% 
Allgemein: 7,9% *
Ermäßigt: 7,6%
Allgemein: 7,0%
Ermäßigt: 6,7%  
Pflegeversicherung
Kinderlose ab 23.Lj.  
1,95%
2,2% 
0,975%
1,225% 
0,975% 
Rentenversicherung  19,9%   9,95%   9,95%  
Arbeitslosenversich.
(ab 1.7.2010)  
2,8%
(3%)  
1,4%
(1,5%) 
1,4%
(1,5%) 


* Inklusive 0,9% Arbeitnehmerzuschlag für Zahnersatz
Übersicht Sozialversicherungsbeiträge 2009

Sozialversicherung 2010: Beitragssätze, Grenzwerte

Im Oktober 2009 wurden vom Kabinett neue Beitragssätze und Grenzwerte für die Sozialversicherung in 2010 beschlossen. Die Grenzen für die Pflichtversicherung und Beitragsbemessungsgrenze wurden angehoben.

Die Besserverdienenden werden künftig zur Kasse gebeten. Bei einem Gehalt von 5.500 EUR monatlich steigt die Mehrbelastung um ca. 115 EUR. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 von der Bundesregierung festgelegt. Seit dem 1.7.09 sind 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens an die Krankenversicherung abzuführen. Die Arbeitgeber bezahlen 7 Prozent (Arbeitgeberanteil), der Arbeitnehmer ünbernimmt 7,9 Prozent der Kosten.

In der Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Eine Ausnahme stellt der Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Beitragsbemessungsgrenzen 2010

In 2010 werden die Besservediener mehr belastet. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt einen Wert dar, bis zu dem das Bruttoeinkommen zur Bemessung der SV-Beiträge herangezogen wird. Ab dieser Grenze fließt nur noch die Beitragsbemessungsgrenze statt dem Brutto Gehalt in die Berechnung der Sozialversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze   West
(Brutto monatlich)  
Ost
(Brutto monatlich)  
Krankenversicherung  3750 EUR   3750 EUR  
Pflegeversicherung  3750 EUR   3750 EUR  
Rentenversicherung  5500 EUR  4650 EUR  
Arbeitslosenversicherung   5500 EUR  4650 EUR  


Mehr zu Auswirkung der Erhöhung der BBM in 2010: Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2010 werden nach Beschluß des Kabinetts steigen

Praxis-Beispiel: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

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Vedienstgrenze bei Mini- und Midi-Jobs 2010

Keine Beträge zur Sozialversicherung bezahlen grundsätzlich Geringverdiener, die weniger als 401 EUR Brutto Gehalt erhalten (Mini Job). Arbeitnehmer in der Gleitzone, die zwischen 401 und 800 EUR Bruttogehalt erhalten, bezahlen ermäßigte Beiträge. Nach SGB §344 werden diese Beitragssätze linearangehoben, so daß man von 4% bei Geringverdienern bis zu 20% bei Brutto von 800 EUR an die Sozialversicherung abgeben muß.

Verdienstgrenzen   West   Ost 
Mini Job
(Geringfügig Beschäftigte)  
400 EUR   400 EUR  
Midi Job
(Gleitzone)  
401 - 800 EUR   401 - 800 EUR  


Das Kabinett plant eine Erhöhung der Verdienstgrenze auf 600 EUR. Die Änderung ist noch nicht verabschiedet. Mehr in Rentenversicherungsbeitrag 2010, Minijobs 2010...

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2010

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die Bestimmung der Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Wird die JAEG überschritten, haben die Arbeitnehmer einen Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Grenze müssen Sich bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern.

Versicherungspflicht-
Grenze 2010  
West    Ost    
  Monat  Jahr  Monat  Jahr 
Krankenversicherung   4.163 EUR  49.950 EUR  4.163 EUR  49.950 EUR 
Pflegeversicherung   4.163 EUR  49.950 EUR  4.163 EUR  49.950 EUR 


Praxis-Beispiel: Berechnung der Jahrearbeitsentgeltgrenze



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Literatur:

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