Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze




Beitragsbemessungsgrenze

Krankenversicherung
Pflegeversicherung 
Monat  Jahr 
2009  3.675 EUR  44.100 EUR 
2010  3.750 EUR  45.000 EUR 

Überblick

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt bis zur welchen Höhe die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung angerechnet wird. Die Bundesregierung legt jährlich im Oktober diese Grenze fest. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist abhängig von der Lohnentwicklung der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren.

Für das Jahr 2010 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung und Krankenversicherung um 75 EUR auf 3.750 EUR angehoben.

Überschreiten der Beitragsbemessungrenze

Übersteigt das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze, werden die Beiträge für die Sozialversicherung gedeckelt, d.h. die steigen nicht mehr weiter, sondern bleiben konstant. In der Praxis heißt es, daß man maximal die BBG für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge heranziehen kann.

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Praxis-Beispiel: Überschreitung der Grenze

Herr Meyer verdient 4.300 EUR, Frau Michl 3.650 EUR Brutto, beide sind kinderlos. Berechnen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung für den Abrechnungsmonat Januar 2010.

Lösung: Das Bruttogehalt von F. Michl liegt unterhalb der Bemessungsgrenze 2010. Für die Berechnung der Pflegeversicherung und Krankenversicherung wird das Brutto Gehalt herangezogen. Im Gegenzug dazu wird bei H. Meyer die Bemessungsgrenze, also 3.750 EUR für die KV/PV-Berechnung eingesetzt.

  Frau Michl
Brutto: 3.650 EUR 
Herr Meyer
Brutto: 4.300 EUR 
Krankenversicherung
Arbeitnehmeranteil  
7,9% x 3.650 EUR = 288,35 EUR   7,9% x 3.750 EUR = 296,25 EUR  
Krankenversicherung
Arbeitgeberanteil  
7,0% x 3.650 EUR = 255,50 EUR   7,0% x 3.750 EUR = 262,50 EUR  
Pflegeversicherung
Arbeitnehmeranteil 
1,225% x 3.650 EUR = 44,71 EUR   1,225% x 3.750 EUR = 45,94 EUR  
Pflegeversicherung
Arbeitgeberanteil  
0,975% x 3.650 EUR = 35,59 EUR   0,975% x 3.750 EUR = 36,56 EUR  


Fortsetzung: Lohnabrechnung Frau Müller


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Praxis-Beispiel: Einmalzahlung Urlaubsgeld, Teil 1

Urlaubsgeld

Sie möchten Ihre Büroassistentin Frau Müller für den ausgewöhnlichen Einsatz für das Unternehmen belohnen und bieten ihr 1.450 EUR Urlaubsgeld an. Frau Müller verdient 2.900 EUR und hat die Steuerklasse 1.

Ermitteln Sie die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze. Müssen Sie nächstes Jahr das Urlaubsgeld wieder bezahlen?


Tipp - Freiwilligkeitsvorbehalt Urlaubsgeld: Wenn Sie das Urlaubsgeld ohne Vorbehalt an drei aufeinenderfolgenden Jahren auszahlen, kann sich der Anspruch auf die Fortzahlung aus der sog. "betrieblichen Übung" ergeben. Um zu verhindern, daß Sie künftig das Urlaubsgeld regelmäßig auszahlen müssen, sollten Sie die Zahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt stellen. Die Formulierung könnte so aussehen: "Das Urlaubsgeld wurde als freiwillige Leistung ausgezahlt und begründet keine Ansprüche auf künftige Zahlungen".

Lösung: Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze  
Gehalt Januar - Juni  2.900 EUR x 6 Monate  17.400 EUR 
zzgl. Urlaubsgeld  1.450 EUR  1.450 EUR 
Gesamt    18.850 EUR  
Anteilige Jahres-
Beitragsbemessungsgrenze
(2010) 
3.750 EUR x 6 Monate  22.500 EUR  


Das Bruttoeinkommen der ersten 6 Monate (18.850 EUR) liegt unter der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung (22.500 EUR) und somit auch unterhalb der höheren BBG für Renten und Arbeitslosenversicherung. Das gesamte Urlaubsgeld ist sozialversicherungspflichtig.

Fortsetzung:
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2010: Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 2)
Berechnung der Lohn-, Kirchensteuer und Soli-Zuschlag für die Einmalzahlung (Teil 3)

Weitere Praxis-Beispiele: Beitragsbemessungsgrenze bei Mehrfachbeschäftigung




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Literatur

Sozialversicherung 2010 - Lehrbücher, Lexika und Ratgeber

Zusatzbeitrag oder Kopfpauschale?

Praxis-Beipiele aus der Lohnabrechnung

Beispiel Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung: Beispielabrechnung für Frau Müller
Sozialversicherung 2010: Berechnung Sozialabgaben Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Krankenversicherung Beitrag 2010: Berechnung KV Beiträge
Überschreiten der Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
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