Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze
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Krankenversicherung Pflegeversicherung |
Monat | Jahr |
| 2009 | 3.675 EUR | 44.100 EUR |
| 2010 | 3.750 EUR | 45.000 EUR |
Überblick
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt bis zur welchen Höhe die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung angerechnet wird. Die Bundesregierung legt jährlich im Oktober diese Grenze fest. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist abhängig von der Lohnentwicklung der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren.
Für das Jahr 2010 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung und Krankenversicherung um 75 EUR auf 3.750 EUR angehoben.
Überschreiten der Beitragsbemessungrenze
Übersteigt das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze, werden die Beiträge für die Sozialversicherung gedeckelt, d.h. die steigen nicht mehr weiter, sondern bleiben konstant. In der Praxis heißt es, daß man maximal die BBG für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge heranziehen kann.
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Praxis-Beispiel: Überschreitung der Grenze
Herr Meyer verdient 4.300 EUR, Frau Michl 3.650 EUR Brutto, beide sind kinderlos. Berechnen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung für den Abrechnungsmonat Januar 2010.
Lösung: Das Bruttogehalt von F. Michl liegt unterhalb der Bemessungsgrenze 2010. Für die Berechnung der Pflegeversicherung und Krankenversicherung wird das Brutto Gehalt herangezogen. Im Gegenzug dazu wird bei H. Meyer die Bemessungsgrenze, also 3.750 EUR für die KV/PV-Berechnung eingesetzt.
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Frau Michl Brutto: 3.650 EUR |
Herr Meyer Brutto: 4.300 EUR |
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Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil |
7,9% x 3.650 EUR = 288,35 EUR | 7,9% x 3.750 EUR = 296,25 EUR |
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Krankenversicherung Arbeitgeberanteil |
7,0% x 3.650 EUR = 255,50 EUR | 7,0% x 3.750 EUR = 262,50 EUR |
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Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil |
1,225% x 3.650 EUR = 44,71 EUR | 1,225% x 3.750 EUR = 45,94 EUR |
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Pflegeversicherung Arbeitgeberanteil |
0,975% x 3.650 EUR = 35,59 EUR | 0,975% x 3.750 EUR = 36,56 EUR |
Fortsetzung: Lohnabrechnung Frau Müller
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Praxis-Beispiel: Einmalzahlung Urlaubsgeld, Teil 1
Sie möchten Ihre Büroassistentin Frau Müller für den ausgewöhnlichen Einsatz für das Unternehmen belohnen und bieten ihr 1.450 EUR Urlaubsgeld an. Frau Müller verdient 2.900 EUR und hat die Steuerklasse 1.
Ermitteln Sie die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze. Müssen Sie nächstes Jahr das Urlaubsgeld wieder bezahlen?
Tipp - Freiwilligkeitsvorbehalt Urlaubsgeld: Wenn Sie das Urlaubsgeld ohne Vorbehalt an drei aufeinenderfolgenden Jahren auszahlen, kann sich der Anspruch auf die Fortzahlung aus der sog. "betrieblichen Übung" ergeben. Um zu verhindern, daß Sie künftig das Urlaubsgeld regelmäßig auszahlen müssen, sollten Sie die Zahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt stellen. Die Formulierung könnte so aussehen: "Das Urlaubsgeld wurde als freiwillige Leistung ausgezahlt und begründet keine Ansprüche auf künftige Zahlungen".
| Lösung: Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze |
| Gehalt Januar - Juni | 2.900 EUR x 6 Monate | 17.400 EUR |
| zzgl. Urlaubsgeld | 1.450 EUR | 1.450 EUR |
| Gesamt | 18.850 EUR | |
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Anteilige Jahres- Beitragsbemessungsgrenze (2010) |
3.750 EUR x 6 Monate | 22.500 EUR |
Das Bruttoeinkommen der ersten 6 Monate (18.850 EUR) liegt unter der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung (22.500 EUR) und somit auch unterhalb der höheren BBG für Renten und Arbeitslosenversicherung. Das gesamte Urlaubsgeld ist sozialversicherungspflichtig.
Fortsetzung:
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2010: Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 2)
Berechnung der Lohn-, Kirchensteuer und Soli-Zuschlag für die Einmalzahlung (Teil 3)
Weitere Praxis-Beispiele: Beitragsbemessungsgrenze bei Mehrfachbeschäftigung
Literatur
Sozialversicherung 2010 - Lehrbücher, Lexika und RatgeberZusatzbeitrag oder Kopfpauschale?
- Krankenkassen Liste Zusatzbeiträge 2010 - Übersicht aller Kassen
- Krankenversicherung Zusatzbeiträge 2010 - die ersten Ankündigungen
- Erster Krankenkasse Zusatzbeiträge beantragt
- Krankenkassen Zusatzbeiträge von 8 bis 37,50 EUR
- Zusatzbeiträge Krankenkasse: Übersicht der ersten Kassen, die Zusatzbeiträge fordern - Wer? Wieviel? Wann?
- Zusatzbeiträge Krankenkasse: Kartellamt prüft Absprachen bei neun Kassen
- Kopfpauschale Krankenkasse: Finanzierung ab 2011
- Reform der Krankenversicherung 2010: CSU Konzept
- Krankenversicherung Kopfpauschale von 30 EUR
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