Krankenversicherung für Studenten
Studentenbeiträge 2012
Für Studenten, Praktikanten, Schüler und Auszubildende des zweiten Bildungsweges gilt ein niedrigerer Beitragssatz. Der Beitrag entspricht 7/10 des allgemeinen Beitrages zur Kranken-versicherung.
Für das Jahr 2012 beträgt der studentischer Beitragssatz 10,85% (2011: 10,85%, 2010: 10,43). Somit zahlen die Studenten für ihre Kranken- und Pflegeversicherung 77,90 EUR (bzw.76,41 EUR kinderlose Studenten mit Kindern) monatlich.
Studentenbeitrag zur KV / PV
|
Studentenbeitrag 2011 und 2012 monatlich |
Krankenversicherung |
Pflegeversicherung Kinderlose |
Pflegeversicherung mit Kind |
| Ab Januar 2011 | 55,55 EUR | 11,26 EUR | 9,98 EUR |
| Ab Sommersemester 2011 bis 2012 | 64,77 EUR | 13,13 EUR | 11,64 EUR |
Zusatzbeitrag kommt noch dazu:
Krankenkasse Zusatzbeiträge - Übersicht, Säumniszuschläge, Sozialausgleich, durchnittlicher Zusatzbeitrag, Abrechnung, Zahlung, Sonderkündigung, Harz IV Empfänger
Vergleich Krankenkassen Zusatzbeitrag 2012 - Vergleich aller Kassen
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Familienversicherung
Studenten, die bei den Eltern oder Ehepartnern mitversichert sind (Familienversicherung) zahlen keinen Beitrag.
Wer sich familienversichern möchte, darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (400 EUR im Monat) dazuverdienen. Bei den Eltern darf man sich maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichern.
Versicherungspflicht
Nicht familienversicherte Studenten sind bis zum Ende des 14. Semesters, bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Alle Studenten können sich für die gesamte Dauer des Studiums von der Krankenversicherung befreien lassen. Der Antrag muß innerhalb von drei Monaten zum Anfang des Studiums gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, daß man in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate versichert worden war. Nach dem Studium kann man mit dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder beitreten.
Innerhalb von drei Monaten nach dem Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung, kann man sich freiwillig versichern.
Auslandsstudium
Studenten, die an einer heimischen Hochschule eingeschrieben bleiben, sind während ihres Auslandssemesters versicherungspflichtig. Innnerhalb der EU und in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkomen abgeschlossen wurde, können Leistungen der ausländischen Krankenversicherung in Anpruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt zwischen den Kassen.
Literatur und andere Quellen:
Sozialversicherung 2012 - Lehrbücher, Lexika & RatgeberDer Ratgeber ermöglicht einen schnellen Einstieg in das Thema und erleichtert die Entscheidung zwischen Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit in allen Beschäftigungsvarianten. Entscheidungsdiagramme, Gesetzestexte, Übersichten zu Grenzwerten und Rechengrößen in der Sozialversicherung und Infos zu Meldeverfahren sind hilfreich. Mehr...
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