Sozialversicherungsbeiträge 2009
Sozialversicherungsbeiträge 2009
Im Jahr 2009 wurde die Arbeitslosenversicherung günstiger: Der Prozentsatz sinkt von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent des Bruttoeinkommens.
In der Krankenversicherung wurde zum 1.1.09 der einheitliche Beitragssatz eingeführt. Aufgrund der in der Geschichte von Bundesrepublik Deutschland schwersten Wirtschafts- und Finanzkrize verabschiedete zum 1.7.09 das Kabinett eine Herabsenkung der Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,9 Prozent des Brutto - Einkommens. Die Arbeitgeber zahlen davon 7 Prozent (Arbeitgeberanteil), Arbeitnehmer müssen noch die Zusatzversicherung für Zahnersatz finanzieren und steuern damit 7,9 Prozent bei. Den gleichen Anteil zahlen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Rentenversicherung und Arbeitslosenvericherung. In der Pflegeversicherung werden Kinderlose Beschäftigte um 0,25 Prozentpunkte mehrbelastet.
Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2009
|
Sozial- versicherung |
Beitragssatz/Insgesamt 2009 gültig ab 1.7.2009 |
Arbeitnehmerbeitragssatz 2009 | Arbeitgeberbeitragssatz 2009 |
|
Kranken- versicherung |
Allgemein: 14,9% Ermäßigt: 14,3% |
Allgemein: 7,9% * Ermäßigt: 7,6% * *inkl. 0,9% Arbeitnehmer -Zuschlag für Zahnersatz |
Allgemein: 7,0% Ermäßigt: 6,7% |
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Pflege- versicherung |
1,95% 2,2% Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr |
0,975% 1,225% Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr |
0,975% |
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Renten- versicherung |
19,9% | 9,95% | 9,95% |
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Arbeitslosen- versicherung |
2,8% (ab 1.7.2010: 3%) | 1,4% | 1,4% |
Sozialversicherungsbeiträge 2010
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Beitragsbemessungsgrenze 2009
Beitragsbemessungsgrenze stellt den Wert dar, bis zu dem das Monatseinkommen zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Die Grenze wird jährlich in Anlehnung auf die Entwicklung der Gehälter angepasst. Berücksichtigt wird das Brutto - Einkommen mit allen Sonderleistungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachstgeld.
Überschreitet der Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze, wird zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nur noch die Beitragsbemessungsgrenze statt dem Brutto Gehalt herangezogen.
| Beitragsbemessungsgrenze |
West (Brutto monatlich) |
Ost (Brutto monatlich) |
| Krankenversicherung | 3675 EUR | 3675 EUR |
| Pflegeversicherung | 3675 EUR | 3675 EUR |
| Rentenversicherung | 5400 EUR | 4550 EUR |
| Arbeitslosenversicherung | 5400 EUR | 4550 EUR |
Ausblick in 2010
Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2010 werden nach Beschluß des Kabinetts steigen...
Übersicht Sozialversicherung und Beitragsbemessungsgrenze 2010
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Vedienstgrenze bei Mini- und Midi-Jobs 2009
Geringverdiener (Mini-Job), die bis zu 400 EUR Brutto monatlich verdienen, müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. In der Midi-Zone (Gleitzone) bei Bruttoeinkommen von 401-800 EUR zahlen Arbeitnehmer ermäßigte Beitragssätze, Arbeitgeber bezahlen den vollen Beitrag. SGB §344 legt die lineare Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone fest. Danach liegt die Belastung der Geringverdiener bei etwa 4% des Gehalts ud steigt an 20% bei Brutto Gehalt von 800 EUR.
| Verdienstgrenzen | West | Ost |
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Mini Job (Geringfügig Beschäftigte) |
400 EUR | 400 EUR |
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Midi Job (Gleitzone) |
401 - 800 EUR | 401 - 800 EUR |
Sozialversicherungsbeiträge und Verdienstgrenze in 2010
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt in 2009 48.600 EUR. Die Arbeitnehmer deren Brutto Gehalt unterhalb der JAEG liegt, sind sozialversicherungspflichtig. Wenn das Jahresbrutto die JAEG übersteigt, können die Arbeitnehmer entweder bei einer privaten oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Siehe Berechnung...
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010
Literatur
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Beispiel Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung: Beispielabrechnung für Frau Müller
Sozialversicherung 2010: Berechnung Sozialabgaben Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Krankenversicherung Beitrag 2010: Berechnung KV Beiträge
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