Sozialversicherungsbeiträge 2009



Sozialversicherungsbeiträge 2009

Im Jahr 2009 wurde die Arbeitslosenversicherung günstiger: Der Prozentsatz sinkt von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent des Bruttoeinkommens.

In der Krankenversicherung wurde zum 1.1.09 der einheitliche Beitragssatz eingeführt. Aufgrund der in der Geschichte von Bundesrepublik Deutschland schwersten Wirtschafts- und Finanzkrize verabschiedete zum 1.7.09 das Kabinett eine Herabsenkung der Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,9 Prozent des Brutto - Einkommens. Die Arbeitgeber zahlen davon 7 Prozent (Arbeitgeberanteil), Arbeitnehmer müssen noch die Zusatzversicherung für Zahnersatz finanzieren und steuern damit 7,9 Prozent bei. Den gleichen Anteil zahlen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Rentenversicherung und Arbeitslosenvericherung. In der Pflegeversicherung werden Kinderlose Beschäftigte um 0,25 Prozentpunkte mehrbelastet.

Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2009

Sozial-
versicherung  
Beitragssatz/Insgesamt 2009

gültig ab 1.7.2009  
Arbeitnehmerbeitragssatz 2009   Arbeitgeberbeitragssatz 2009  
Kranken-
versicherung  
Allgemein: 14,9%
Ermäßigt: 14,3%
 
Allgemein: 7,9% *
Ermäßigt: 7,6% *
*inkl. 0,9% Arbeitnehmer -Zuschlag für Zahnersatz  
Allgemein: 7,0%
Ermäßigt: 6,7% 
Pflege-
versicherung  
1,95%
2,2% Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr  
0,975%
1,225% Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr  
0,975%  
Renten-
versicherung  
19,9%   9,95%   9,95%  
Arbeitslosen-
versicherung  
2,8% (ab 1.7.2010: 3%)  1,4%  1,4% 


Sozialversicherungsbeiträge 2010

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Beitragsbemessungsgrenze 2009

Beitragsbemessungsgrenze stellt den Wert dar, bis zu dem das Monatseinkommen zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Die Grenze wird jährlich in Anlehnung auf die Entwicklung der Gehälter angepasst. Berücksichtigt wird das Brutto - Einkommen mit allen Sonderleistungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachstgeld.

Überschreitet der Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze, wird zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nur noch die Beitragsbemessungsgrenze statt dem Brutto Gehalt herangezogen.

Beitragsbemessungsgrenze   West
(Brutto monatlich) 
Ost
(Brutto monatlich) 
Krankenversicherung  3675 EUR   3675 EUR  
Pflegeversicherung   3675 EUR   3675 EUR  
Rentenversicherung  5400 EUR   4550 EUR  
Arbeitslosenversicherung  5400 EUR   4550 EUR  

Ausblick in 2010

Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2010 werden nach Beschluß des Kabinetts steigen...
Übersicht Sozialversicherung und Beitragsbemessungsgrenze 2010


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Vedienstgrenze bei Mini- und Midi-Jobs 2009

Geringverdiener (Mini-Job), die bis zu 400 EUR Brutto monatlich verdienen, müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. In der Midi-Zone (Gleitzone) bei Bruttoeinkommen von 401-800 EUR zahlen Arbeitnehmer ermäßigte Beitragssätze, Arbeitgeber bezahlen den vollen Beitrag. SGB §344 legt die lineare Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone fest. Danach liegt die Belastung der Geringverdiener bei etwa 4% des Gehalts ud steigt an 20% bei Brutto Gehalt von 800 EUR.

Verdienstgrenzen  West  Ost 
Mini Job
(Geringfügig Beschäftigte) 
400 EUR  400 EUR 
Midi Job
(Gleitzone) 
401 - 800 EUR  401 - 800 EUR 


Sozialversicherungsbeiträge und Verdienstgrenze in 2010

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt in 2009 48.600 EUR. Die Arbeitnehmer deren Brutto Gehalt unterhalb der JAEG liegt, sind sozialversicherungspflichtig. Wenn das Jahresbrutto die JAEG übersteigt, können die Arbeitnehmer entweder bei einer privaten oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Siehe Berechnung...

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010



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Literatur

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