Werbungskosten - Tipps und Checkliste




Welche Werbungskosten können Sie absetzen?

Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben eines Arbeitnehmers, die zur Sicherung, zum Erwerb oder zur Erhaltung seines Arbeitslohns oder Gehaltes dienen. Typische Werbungskosten sind neben der Berufskleidung, die Pendlerpauschale für die Fahrten von der Wohnung zu der Arbeitsstätte, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel und Fachliteratur.

Die schwierige Abgrenzung der Werbungskosten zu den Kosten der Lebensführung macht es in vielen Fällen notwendig, diese Kosten gerichtlich gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Aufwendungen die teils für berufliche und teils für private Zwecke genutzt werden, werden grundsätzlich nicht anerkannt (Einen Ausnahme bilden hier PC's).

Werbungskosten sind erst dann abzugsfähig, wenn sie 920 EUR im Jahr übersteigen (Arbeitnehmerpauschbetrag).

Durch die Vielzahl an Berufen und damit verbundenen Aufwendungen ist es nicht möglich eine vollständige Liste der Werbungskosten zu erstellen. In der folgenden Auflistung sind die wichtigsten Werbungskosten in Anlehnung an §9 EStG aufgeführt.

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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Fahrtkosten

Für Ihre Fahrten zu der Arbeitsstätte können Sie für die einfache Entfernung die Entfernungspauschale von 0,30 EUR / km als Werbungskosten absetzen.

Konkrete Regelungen zum Abzug der Fahrtkosten und einen Online-Rechner zur Berechnung Ihrer Fahrtkosten finden Sie in: Pendlerpauschale Fahrtkosten...

Arbeitsmittel

Als Werbungskosten können Sie alle Gegenstände absetzen, die sie zu mehr als 90 % beruflich nutzen. Ab den Nettoanschaffungskosten von 410 EUR müssen die Arbeitsmittel auf die Nutzungsdauer verteilt werden.

Typische Arbeitsmittel:

Berufskleidung

Tipp: Arbeitsmittel ohne Beleg

Wenn Sie für Ihre Arbeitsmittel keine Belege aufbewahrt haben, können Sie einen Pauschalbetrag von 110 EUR ohne Quittung absetzen. Das Finanzamt verlangt in diesem Fall keine Nachweise.

Arbeitszimmer

Arbeitszimmer

Kosten für Miete mit Nebenkosten, Renovierung und Einrichtung Ihres Büros zu Hause können Sie nur dann absetzen, wenn es sich um einen separaten Raum handelt, das nur für berufliche Zwecke benutzt wird.

Nutzen Sie das Büro in mehr als 50% der Zeit zu beruflichen Zwecken können Sie jährlich bis zu 1.250 EUR absetzen. Die gleiche Höchstgrenze gilt für Arbeitnehmer, die gezwungen sind einen Teil Ihrer Arbeiten von zu Hause aus auszuführen, da ihnen kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde - wie etwa Lehrer, die zu Hause die Schularbeiten korrigieren. Nur in dem Fall, daß Sie in der Vollzeit einen Home Office betreiben, können Sie unbegrenzt Ihre Werbungskosten geltend machen.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt benötigen, können Sie folgende Kosten absetzen:

Doppelte Haushaltsführung

Fortbildungskosten

Eine erste Ausbildung oder ein Erststudium kann nur als Sonderausgabe abgesetzt werden. Beruflich bedingte Fortbildungskosten, ein Zweitstudium und eine Promotion für die Erreichung des Doktortitels können als Werbungskosten angegeben werden. Typische Fortbildungskosten sind:

Fortbildung

Bewerbungskosten

Telefonkosten

Umzug

Wenn Sie beruflich bedingt umziehen müssen, können Sie Ihre Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Beruflich bedingt ist ein Umzug bei:

Umzug

Werbungskostenpauschale

Seit dem Jahr 2000 sind Werbungskostenpauschalen für Journalisten und Künstler weggefallen.



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Literatur und andere Quellen:

Steuererklärung 2010 - Die besten Ratgeber
Steeurerklärung 2010 - Software
Handbuch Lohnsteuer 2010 - Die Bestseller

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