Fahrtkosten 2010: Pendlerpauschale Rechner
Fahrtkosten Rechner - Berechnung Pandlerpauschale
Berechnen Sie wieviel Fahrtkosten Sie absetzen können. Weiter unten finden Sie Erklärungen, Tipps und Berechnungsbeispiele. Diesen Rechner können Sie auch kostenlos kopieren...
Die Pendlerpauschale kann unabhängig von der Art der genutzen Verkehrsmittel für alle Fahrten von der Wohnung zu dem Arbeitsort als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie beträgt für jeden Arbeitstag und jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung 0,30 EUR.
Die Kilometerpauschale ist seit dem 18. März 2009 rückwirkend zum 1.1.2007 wieder ab dem 1. Entfernungskilometer absetzbar. Mit der Pauschale sind bis auf Unfallkosten alle Ausgaben für die Anfahrt abgegolten. Das bedeutet, daß Sie z.B. Parkgebühren, Diebstahl, Versicherung oder Finanzierungskosten nicht mehr gesondert absetzen dürfen.
Fahrtkosten können Sie bis 4.500 EUR absetzen...
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Unbegrenzt absetzen können Sie alle Fahrten im eigenen Auto (oder auch einem "zur Nutzung" überlassenen Firmenwagen) und der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn höhere Aufwendungen nachgewiesen werden.
Bei Flugreisen werden nur die tatsächlich angefallen Fahrtkosten berücksichtigt (§9 Abs. 1 Nr.4 EStG). Die Anfahrt zum Flughafen kann als Kilometerpauschale angesetzt werden.
Die Entfernungspauschale wird bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 EUR jährlich gewährt, wenn der Weg zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung mit folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt wird:
- öffentliche Verkehrsmittel (ohne Belege)
- Fahrrad
- Motorrad, Moped, Motorroller
- als Mitfahrer bei einer Fahrgemeinschaft, an Tagen an denen man mitgenommen wird
- zu Fuß
Tipp: Verkehrsgünstige Straßenverbindung nutzen!
Die Pauschale sieht grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung vor. Wenn Sie glaubwürdig nachweisen, daß Ihre Strecke zwar länger, dafür aber schneller und pünktlicher zu bewältigen ist, können Sie dann die "verkehrsgünstigere" Variante absetzen. Diese Regelung gilt nicht für Bahnfahrten.
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Fahrgemeinschaften
Wechseln Sie sich mit Ihren Arbeitskollegen beim Mitfahren ab, gelten für Sie folgende Bestimmungen:
- Jeder Mitfahrer kann die Entfernungspauschale absetzen.
- Für die Tage an denen Sie mitgenommen wurden, gilt die Fahrtkosten-Höchstgrenze von 4.500 EUR.
- Die Selbstfahrer-Tage, können Sie unbegrenzt ansetzen.
- Der Abholweg bis zur Wohnung der Mitfahrenden darf nicht hinzugerechnet werden
Öffentliche Verkehrsmittel
Benutzen Sie für die Arbeitsfahrten die öffentlichen Verkehrsmittel können Sie grundsätzlich ohne Beleg eine Kilometerpauschale bis zu 4.500 EUR im Jahr absetzen.
Größere Ausgaben mit einem Beleg können Sie über diese Grenze hinaus absetzen. Die tatsächlichen Ausgaben können Sie auch für einzelne Tage absetzen und den Rest mit der Entfernungspauschale bewerten.
Fallbeispiel
Herr Müller fuhr an 150 Tagen mit seinem Pkw zu dem 25 km entfernten Arbeitsort. Nach seinem Umzug hatte er in den restlichen 70 Tagen 400 EUR für die Fahrten mit der Bahn ausgegeben. Welche Werbungskosten kann er geltend machen?
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Berechnung der Entfernungspauschale: Fahrten im eigenen Auto / in öffentlichen Verkehrsmitteln |
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Anfahrt im eigenen Pkw (Pendlerpauschale) |
25 km x 150 Tage x 0,30 EUR = | 1.125 EUR |
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Anfahrt mit der Bahn (tatsächliche Fahrtkosten) |
400 EUR _______________ |
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| Werbungskosten gesamt | 1.525 EUR |
Wenn Sie mehrere Jobs haben...
Die Pendlerpauschale darf für jeden Arbeitstag nur einmal berechnet werden, es sei denn, daß Sie mehrere Arbeitsorte - verschiedene Arbeitsverhältnisse - am Tag aufsuchen. Dann kann die Fahrt zu dem ersten Arbeitsort als Umweg miteingerechnet werden. Maximal darf aber höchsten 50 Prozent der Gesamtententfernung angesetzt werden.
Wenn Sie für einen Arbeitgeber mehr als einen Arbeitsort anfahren müssen, können Sie den Weg zwischen der Wohnung und dem ersten Arbeitsort als Entfernungspauschale ansetzen. Den Weg zwischen den zwei Arbeitsorten können Sie günstiger als Dienstreise mit 0,60 EUR pro Entfernungskilometer berücksichtigen.
Wenn Sie zu Ihrer externen Einsatzstelle fahren...
Die Pendlerpauschale dürfen Sie für Ihre Fahrten zu Ihrem externen Einsatzort nur dann ansetzen, wenn sich die Entfernung unterhalb der 30-km Grenze zu Ihrer Wohnung befindet. Liegt die Entfernung über 30 km, dürfen Sie die Pauschale nur in den ersten drei Monaten geltend machen (R 38 Abs. 3 LStR).
Wenn Sie zu ständig wechselnden Einsatzorten fahren, setzen Sie die Fahrten zu tatsächlichen Kosten (mit Beleg) oder zu den pauschalen Sätzen für Dienstreisen ab - also 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer = 0,60 EUR pro Entfernungskilometer.
Wenn Sie zwei Wohnungen haben...
Grundsätzlich können Sie die Anfahrt von der weiter entfernten Wohnung nur dann ansetzen, wenn sich hier der "Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen" befindet. Das ist der Fall, wenn Sie:
- Verheiratet sind und Ihre Familie in dieser Wohnung lebt.
- Ledig sind und zu dieser Wohnung feste persönliche Bindungen haben: Verlobte, Eltern, Freunde oder Verein.
Behinderung
Wenn Sie zu mehr als 50 Prozent behindert sind, können Sie tatsächlichen Kosten für die Anfahrt zum Arbeitsort ansetzen. Fahren Sie mit Ihrem PkW, können Sie täglich für eine Hin- und Rückfahrt 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer absetzen (anders als bei dem Entfernungskilometer handelt es sich hier um die tatsächlich gefahrenen Kilometer).
Unfallkosten
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