Lohnsteuererklärung und Lohnsteuerausgleich



Einkommenssteuer- und Lohnsteuererklärung, Fristen

Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die zum Jahresende geschuldete Einkommenssteuer für den erhaltenen Arbeitslohn. Die endgültige Steuerschuld wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Laufe des nächsten Jahres festgestellt. Die abgeführte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Wahl der Steuerklasse (z.B. IV/IV ode III/V) beeinflußt nicht die endgültige Steuerschuld. Zuviel bezahlte Lohnsteuer ergibt eine Einkommensteuererstattung und umgekehrt.

Die Arbeitnehmer können bis zum 31.5. des Folgejahres den Lohnsteuerjahresausgleich im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Die Frist kann jedoch individuell auf Antrag beim Finanzamt bis zum 30.9. verlängert werden. Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Steuerberater anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist ebenfalls bis zum 30.9.

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, nur in bestimmten Fällen sind Sie verpflichtet Steuererklärung abzugeben:

Steuer 2010 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger: von Dieter Haderer, Willi Dittman, Gerhard Geckle, Rüdiger Happe, Reinhard Schnell

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Software für Steuererklärung, Lohnsteuerausgleich

Benutzen Sie geeignete Software für Ihre Steuererklärung. Die Investition hält sich in Grenzen (ab 15 EUR sind Sie dabei) und sie sparen sich das Ärger mit Formularen und lassen sich bequem durch die Steuererklärung führen.
Für eine schnelle und einfache Steuererklärung ist t@x 2009 gut geeignet. Komplizierte Steuerfälle können Sie mit WISO Sparbuch und Steuer-Spar-Erklärung erledigen.

Formulare für Steuererklärung

Formulare für die Steuererklärung

Alle Formulare finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Diese können Sie direkt am Computer ausfüllen, ausdrucken und dem Finanzamt zuschicken. Zu den Formularen für Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuerausgleich.

Eine weitere Möglichkeit die Steuererkläreung am PC zu erstellen und elektronisch an das Finanzamt zu senden, stellt das ELSTER (Elektronische Steuererklärung) dar. Die Eingaben der Benutzer werden durch das ELSTER geprüft, Steuern werden automatisch berechnet. Das Programm hat allerdings keine beratende Funktionen. Dieses Verfahren erleichtert der Steuerverwaltung die Bearbeitung der Daten. Mit ELSTER erstellte Steuererkärungen werden bevorzugt behandelt. Zum ELSTER Formular.

Wann lohnt es sich die Steuererklärung abzugeben?

Die Abgabe der Einkommensteurerklärung kann sich inbesondere auszahlen, wenn Sie folgende Ausgaben hatten:




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Literatur und andere Quellen:

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