Lohnsteuer-Berechnung, Ratgeber 2010
Berechnung der Lohn-, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag
Vor der Ermittlung der Lohnsteuer (LhSt) werden die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge vom Bruttolohn abgezogen. Die LhSt, SoLi-Zuschlag und Kirchensteuer können dann in der Lohnsteuertabelle unter der richtigen Lohnstufe und Steuerklasse abgelesen werden.
Die Höhe der Lohn-Steuer ist abhängig von der Höhe des Bruttolohns-/-gehalts und vom Familienstand. Der Familienstand wird in den (Lohn)- Steuerklassen erfasst, die auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen sind. Unverheiratete Arbeitnehmer erhalten die Steuerklasse I. Ehepartner, die beide einen Arbeitslohn beziehen erhalten die Steuerklasse 4.
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Die berechnete Lohnsteuer (LhSt) bildet eine Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag: 5,5 % der LhSt und die Kirchensteuer (evangelisch, katholisch) beträgt 9 % der LhSt, in Bayern und Baden Württemberg 8 %. Die Anzahl der Kinderfreibeträge beeinflusst lediglich die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.
Lohnsteuergrenze 2010
| Steuerklassen | Lohnsteuergrenze 2010: Die Lohn-Steuer entfällt bis zum Jahres-Bruttoeinkommen von: |
| Steuerklasse 1 | 10.665,99 EUR |
| II | 12.222,99 EUR |
| III | 20.192,99 EUR |
| IV | 10.665,99 EUR |
| V | 1.138 EUR |
| VI | --- |
Sie können Ihre Lohn-Steuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mit dem Online Steuerrechner ausrechnen:
Zum Lohnsteuerrechner...
Praxisbeispiel: Lohn-, Kirchensteuer, Solizuschlag
Frau Müller verdient 2.900 EUR Brutto monatlich, hat Steuerklasse 1, ist katholisch, hat keine Kinder und lebt in Hessen.
Berechnen Sie die anfallende Steuerabzüge: Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.
| LhSt von 2.900 EUR |
Nutzen Sie die Steuertabellen oder den Lohnsteuerrechner |
504,33 EUR |
| Kirchensteuer | 504,33 EUR x 9% | 45,39 EUR |
| Solidaritätszuschlag | 504,33 EUR x 5,5 % | 27,73 EUR |
| Steuerabzüge gesamt | 577,45 EUR |
Fortsetzung: Lohnabrechnung Frau Müller
Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerberechnung
Die Bemessungsgrundlage für die Lohn-Steuerberechnung ist der Bruttolohn / Bruttogehalt mit allen steuerpflichtigen Bestandteilen, wie:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Umsatzbeteiligung
- Vermögensbildende Arbeitgeberbeiträge
- Kost & Logis Sachbezüge
- Steurfrei sind nach §3EStG Zuwendungen bis 358 EUR anlässig einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes.
Von dem Arbeitslohn werden folgende Beträge abgezogen:
- Lohn-Steuerfreibetrag
- Altersentlastungsbetrag (Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kallenderjahres 64 Jahre alt geworden sind, bekommen bis zu 40 % und max. 1.900 EUR Altersentlastung)
- Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Rentenbezieher).
Lohnsteuertabelle
Vor der LhSt-Ermittlung muß geklärt werden, welche Steuertabelle anzuwenden ist. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt die Allgemeine Lohnsteuertabelle (für den Rest gilt eine Besondere Lohnsteuertabelle). Je nach der Art der Nutzung gibt es:
- Monats- oder Wochentabelle für den laufenden Lohn-Steuerabzug
- Tagestabelle für Teillohnzahlungszeiträume (Einstellung, Austritt des Arbeitnehmers)
- Jahrestabelle für sonstige Bezüge und den Jahresausgleich.
Tabellen werden nur noch bei einer manuellen Berechnung angewendet. Die Steuertabellen werden von speziellen Verlagen veröffentlicht, die sie nach einem Allgorithmus des BMF erstellen.
In den meisten Fällen wird ein Lohnprogramm eingesetzt, das die Lohnsteuer direkt aus dem konkreten Arbeitslohnbetrag berechnet und sich somit ein wenig von der manuell berechneten LhSt nach Tabellenstufen unterscheidet.
Sie können die Monats-Lohn-Steuertabelle 2010 und 2009 als PDF-Datei kostenlos herunterladen.
Zu Monatslohnsteuertabelle 2010, 2009 - kostenloser Download.
Praxis-Beispiel: Einmalzahlung Urlaubsgeld, Teil 3
Sie belohnen Ihre Büroassistentin Frau Müller für den hervorragenden Einsatz für die Firma mit einer Einmalzahlung von 1.450 EUR Urlaubsgeld. Frau Müller hat ein Brutto Einkommen von 2.900 EUR. Steuerklasse 1, katholisch, keine Kinderbeiträge, Bundesland Hessen.
Berechnen Sie die für das Urlaubsgeld anteilige Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
| Gesamt | LhSt | ||
|
Bruttogehalt mit Urlaubsgeld |
2.900 EUR x 6 Monate + 1.450 EUR | 36.250 EUR | 6.502,92 EUR |
| abzgl. Bruttogehalt | 2.900 EUR x 6 Monate | 34.800 EUR |
6051,96 EUR _____________ |
|
LhSt Urlaubsgeld |
450,93 | ||
|
SoLi-Zuschlag Urlaubsgeld |
5,5% x 450,96 EUR | 24,80 EUR | |
|
Kirchensteuer Urlaubsgeld |
9% x 450,96 EUR | 40,59 EUR |
Fortsetzung:
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 1): Anteilige Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze mit Tipps zu Urlaubsgeld-Freiwilligkeitsvorbehalt
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 2): Anteilige Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2010
Steuertarif
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die zum Jahresende auf den erhaltenen Arbeitslohn geschuldet wird. In 2010 basiert der Steuertarif auf folgenden Grundsteinen:
- Grundfreibetrag: 8.004 EUR, Ehepartner 16.009 EUR
- Eingangssteuersatz: 14% gilt ab 8.005 EUR
- Spitzensteuersatz: 45% (bei einem zu versteuerendem Einkommen ab 250.001 EUR)
Mit dem Programm kann man die Einkommensteuererklärung für alle Einkunftsarten einfach und bequem erstellen mehr...
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Literatur und andere Quelllen:
Steuererklärung 2010 - RatgeberPraxis Beispiele / Berechnung:
Faktorverfahren Lohnabrechnung Ehegatten IV-Faktor/IV-Faktor
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Lohn-Steuerrechner 2010 - Lohn-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag online ausrechnen
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