Lohnsteuer-Berechnung, Ratgeber 2010



Berechnung der Lohn-, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag

Vor der Ermittlung der Lohnsteuer (LhSt) werden die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge vom Bruttolohn abgezogen. Die LhSt, SoLi-Zuschlag und Kirchensteuer können dann in der Lohnsteuertabelle unter der richtigen Lohnstufe und Steuerklasse abgelesen werden.

Die Höhe der Lohn-Steuer ist abhängig von der Höhe des Bruttolohns-/-gehalts und vom Familienstand. Der Familienstand wird in den (Lohn)- Steuerklassen erfasst, die auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen sind. Unverheiratete Arbeitnehmer erhalten die Steuerklasse I. Ehepartner, die beide einen Arbeitslohn beziehen erhalten die Steuerklasse 4.

Lexikon für das Lohnbüro 2010: Arbeitslohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung von A-Z von W. Schönfeld, J. Plenker

Die "Bibel der Lohnabrechnung" ist für jeden Lohnbuchhalter und Außenprüfer unverzichtbar. Das Lexikon befindet sich bereits in der 52.-ten Auflage. Kompetente Erklärungen mit Berechnungsbeispielen zu allen Bereichen der Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrechts und Online-Aktualisierungssevice. Mehr...

Die berechnete Lohnsteuer (LhSt) bildet eine Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag: 5,5 % der LhSt und die Kirchensteuer (evangelisch, katholisch) beträgt 9 % der LhSt, in Bayern und Baden Württemberg 8 %. Die Anzahl der Kinderfreibeträge beeinflusst lediglich die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

Lohnsteuergrenze 2010

Steuerklassen  Lohnsteuergrenze 2010: Die Lohn-Steuer entfällt bis zum Jahres-Bruttoeinkommen von:  
Steuerklasse 1  10.665,99 EUR  
II  12.222,99 EUR  
III  20.192,99 EUR  
IV  10.665,99 EUR  
1.138 EUR  
VI  --- 

Sie können Ihre Lohn-Steuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mit dem Online Steuerrechner ausrechnen:
Zum Lohnsteuerrechner...

Praxisbeispiel: Lohn-, Kirchensteuer, Solizuschlag

Frau Müller

Frau Müller verdient 2.900 EUR Brutto monatlich, hat Steuerklasse 1, ist katholisch, hat keine Kinder und lebt in Hessen.

Berechnen Sie die anfallende Steuerabzüge: Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.

LhSt von 2.900 EUR   Nutzen Sie die Steuertabellen
oder den Lohnsteuerrechner  
504,33 EUR  
Kirchensteuer   504,33 EUR x 9%   45,39 EUR 
Solidaritätszuschlag  504,33 EUR x 5,5 %  27,73 EUR  
Steuerabzüge gesamt    577,45 EUR 


Fortsetzung: Lohnabrechnung Frau Müller

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Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerberechnung

Die Bemessungsgrundlage für die Lohn-Steuerberechnung ist der Bruttolohn / Bruttogehalt mit allen steuerpflichtigen Bestandteilen, wie:

Von dem Arbeitslohn werden folgende Beträge abgezogen:

Lohnsteuertabelle

Vor der LhSt-Ermittlung muß geklärt werden, welche Steuertabelle anzuwenden ist. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt die Allgemeine Lohnsteuertabelle (für den Rest gilt eine Besondere Lohnsteuertabelle). Je nach der Art der Nutzung gibt es:

Lohnsteuertabelle
2010 - Monat/Tag

Tabellen werden nur noch bei einer manuellen Berechnung angewendet. Die Lohnsteuertabellen werden von speziellen Verlagen veröffentlicht, die sie nach einem Allgorithmus des BMF erstellen.


Tabellen werden nur noch bei einer manuellen Berechnung angewendet. Die Steuertabellen werden von speziellen Verlagen veröffentlicht, die sie nach einem Allgorithmus des BMF erstellen.

In den meisten Fällen wird ein Lohnprogramm eingesetzt, das die Lohnsteuer direkt aus dem konkreten Arbeitslohnbetrag berechnet und sich somit ein wenig von der manuell berechneten LhSt nach Tabellenstufen unterscheidet.


Sie können die Monats-Lohn-Steuertabelle 2010 und 2009 als PDF-Datei kostenlos herunterladen.
Zu Monatslohnsteuertabelle 2010, 2009 - kostenloser Download.


Praxis-Beispiel: Einmalzahlung Urlaubsgeld, Teil 3

Urlaubsgeld

Sie belohnen Ihre Büroassistentin Frau Müller für den hervorragenden Einsatz für die Firma mit einer Einmalzahlung von 1.450 EUR Urlaubsgeld. Frau Müller hat ein Brutto Einkommen von 2.900 EUR. Steuerklasse 1, katholisch, keine Kinderbeiträge, Bundesland Hessen.

Berechnen Sie die für das Urlaubsgeld anteilige Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

    Gesamt  LhSt  
Bruttogehalt mit
Urlaubsgeld 
2.900 EUR x 6 Monate + 1.450 EUR  36.250 EUR  6.502,92 EUR 
abzgl. Bruttogehalt   2.900 EUR x 6 Monate   34.800 EUR  6051,96 EUR
_____________ 
LhSt
Urlaubsgeld  
    450,93 
SoLi-Zuschlag
Urlaubsgeld 
5,5% x 450,96 EUR     24,80 EUR 
Kirchensteuer
Urlaubsgeld 
9% x 450,96 EUR     40,59 EUR 


Fortsetzung:

Steuertarif

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die zum Jahresende auf den erhaltenen Arbeitslohn geschuldet wird. In 2010 basiert der Steuertarif auf folgenden Grundsteinen:

Die Steuer-Spar Erklärung gilt seit Jahren als Geheimtipp unter den Steuerpaketen. Erneut wurde die Software in 2009 als Testsieger bei Stifttung Warentest prämiert.

Mit dem Programm kann man die Einkommensteuererklärung für alle Einkunftsarten einfach und bequem erstellen mehr...

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Literatur und andere Quelllen:

Steuererklärung 2010 - Ratgeber

Praxis Beispiele / Berechnung:

Faktorverfahren Lohnabrechnung Ehegatten IV-Faktor/IV-Faktor

mehr

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