Lohnsteuer-Ermäßigung 2010 Antrag Frist Berechnung



Beantragen Sie eine Lohnsteuer-Ermäßigung für 2010

Um Ihr monatliches Nettogehalt zu erhöhen, können Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Aufgrund eines solchen Antrages wird ein sogenanntes Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, durch den die zu viel bezahlte Lohnsteuer monatlich gesenkt wird. Ehegatten können darüberhinaus das Nettogehalt durch eine geschickte Wahl der Steuerklasse steigern.

Möglicher Nachteil: Am Jahresende muß die Einkommensteuererklärung abgegeben werden auch wenn Sie keine andere Einkuftsarten haben, denn Sie müssen nachweisen, daß Sie die angegebenen Belastungen tatsächlich hatten.

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Antrag und Fristen für die Lohnsteuerermäßigung

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie jedes Jahr bis zum 30. November stellen. Der Jahresfreibetrag wird auf den Zeitraum von der Antragsstellung bis zum Jahresende gleichmäßig verteilt.

Füllen Sie dazu den Antrag aus und senden es zusammen mit der Lohnsteuerkarte an das Finanzamt. Wenn Sie eine Ermäßigung schon im vergangenen Jahr beantragt haben, reicht das Ausfüllen eines vereinfachten Antrages aus.

Formulare:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Praxistipp: Stellen Sie Ihren Antrag erst im November, wird der gesamte Jahresfreibetrag bei der Lohnabrechnung im Dezember berücksichtigt. Damit können Sie die Lohnsteuer für das im Dezember ausgezahlte Weihnachtsgeld gering halten.

Voraussetzungen, Antragsgrenze

Freibeträge für die Lohnsteuerermäßigung werden akzeptiert, wenn Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eine Antragsgrenze von 600 EUR übersteigen.

Für die Werbungskosten z.B. die Fahrten zu Ihrer Arbeit, doppelte Haushaltsführung, Steuerberatung, Fortbildungskosten, etc.) muß zusätzlich ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR pro Jahr erreicht werden. Alle Werbungskosten über diesen Freibetrag hinaus werden berücksichtigt.

Ausnahmen: Die Antragsgrenze von 600 EUR gilt nicht für Freibeträge für Behinderte, Hinterbliebene, Beschäftigung in privaten Haushalten, Wohnungseigentumsförderung, Verluste und Erziehungs- und Kinderfreibetrag.

TIPP: Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen und der Betrag 36 EUR übersteigt, können Sie die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigen. Siehe Beispiel Berechnung des Freibetrages bei Pendlerpauschale.

Beispiel: Berechnung Lohnsteuer-Freibetrag

Die einfache Strecke zu Ihrer Arbeitsstätte beträgt 20 km, die Sie an 220 Arbeitstagen zurücklegen. Sie bezahlen 1.200 EUR an Kirchensteuern jährlich. Im Juli beantragen Sie eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

Frage: Wie hoch ist Ihr monatlicher Freibetrag?

Beispiel: Lohnsteuerfreibetrag bei Werbungskosten / Pendlerpauschale 
Fahrten zwischen Ihrer Wohnung
und der Arbeitsstätte
220 Tage x 20 Kilometer x 0,30 EUR =  
1320 EUR  
- Arbeitnehmerpauschbetrag
 
920 EUR
 
+ Sonderausgaben für Kirchensteuer
 
1.200 EUR
 
- Pauschbetrag für Sonderausgaben
__________________________________  
36 EUR
_________  
= Lohnsteuerfreibetrag jährlich   1.564 EUR  
= Lohnsteuerfreibetrag monatlich   313 EUR  


Lösung:
Die Werbungskosten übersteigen die "600 EUR Grenze", somit kann der Freibetrag für die Lohnsteuer beantragt werden. Der Betrag von 1.564 EUR wird auf 5 Monate (August - Dezember) aufgeteilt. Ihr monatlicher Freibetrag beträgt ab August 313 EUR (aufgerundet).



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Literatur und andere Quellen:

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