Kurzarbeit Sozialversicherung Beiträge berechnen
Berechnung von SV-Beitrag
Bei der Berechnug der SV Beiträge müssen getrennte Rechnungen für das Istentgelt und das fiktive Arbeitentgelt aufgestellt werden. Die SV-Beiträge aus dem Istentgelt (tatsächlich erzieltes Bruttoentgelt) werden wie gewöhnlich ermittelt. Diese Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Arbeitnehmer tragen alleine den Zusatzbeitrag in der Krankenversichenrung von 0.9 % und in der Pflegeversicherung 0,25 % für Kinderlose. Sehen Sie mehr unter Sozialabgaben Arbeitgeber.
Das fiktive Arbeitsentgelt (d.h. beitragspflichtige Einnahmen) beträgt 80% des Ausfallgeldes. Das Ausfallgeld ist eine Differenz des Sollentgelts und des Istentgelts. Übersteigt das fiktive Arbeitsentgelt und das Istentgelt zusammen die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ist das fiktive Arbeitsentgelt entsprechend zu kürzen.
| Sollentgelt - Istentgelt | = Ausfallentgelt |
| Ausfallentgelt x 0,8 | = fiktives Arbeitsentgelt |
Das fiktive Arbeitsentgelt (also 80 % des Ausfallentgelts) wird mit dem entsprechenden Beitragssatz für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung multipliziert. Die SV-Abzüge aus dem Ausfallgeld (fiktiven Arbeitsentgelt) muß der Arbeitgeber alleine tragen. Seit dem 1.2.09 bis zum 31.3.2012 werden diese SV-Abzüge zur Hälfte / bzw. voll von der Agentur für Arbeit erstattet - Siehe in Pauschale Erstattung der SV Beiträge.
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SV Beitragssätze in der Kurzarbeit
| Versicherung | Beitragssatz |
Istentgelt: Wer zahlt den Beitrag? |
Ausfallgeld / fiktives Arbeitsentgelt: Wer zahlt den Beitrag? |
| Kranken- |
15,5% ab 1.7.09: 14,9% |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Arbeitnehmer alleine: Zusatzbeitrag von 0.9 % |
Arbeitgeber zahlt alleine den vollen Beitrag. |
| Pflege- | 1,95 % |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Kinderlose Arbeitnehmer alleine: Zusatzbeitrag von 0,25 % |
Arbeitgeber zahlt alleine den vollen Beitrag. |
| Renten- | 19,9 % | Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. | Arbeitgeber zahlt alleine den vollen Beitrag. |
| Arbeitslosen- |
2,8% ab 1.7.2010: 3% |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. | Aus dem Ausfallentgelt / fiktiven Arbeitsentgelt fallen keine Beiträge an. |
Fallbeispiel:
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