Kurzarbeit Fortbildung Weiterbildung Förderung
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Die Agentur für Arbeit ünterstützt die Qualifizierungsmaßnahmen der Kurzarbeitgeldbezieher. Die Förderung beträgt bis zu 100% der Lehrgangskosten. Darüberhinaus werden die Sozialversicherungs-beiträge des Arbeitnehmers in voller Höhe von der Agentur für Arbeit übernommen (ansonsten zahlt die AA in den Jahren 2009 - 2010 in den ersten 6 Monaten nur 50 % der Sozialversicherungsbeiträge).
Die Höhe der Förderung hängt von der Qualifikation und den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers, sowie den Inhalten der Maßnahme und der Betriebsgröße ab.
Vorraussetzung für die Erstattung der Bildungsmaßnahmen ist ein Leistungsantrag bei der Agentur für Arbeit und Beginn der Qualifizierungsmaßnahme bis zum 31.12.2010. Der Antrag erfolgt formlos bis die Agentur für Arbeit fertige Vordrucke zur Verfügung stellt. Der Europäische Sozialfond für Deutschland ESF hat 165 Mio. Euro für die Förderung der Fortbildungsmaßnahmen für Kurzarbeitgeldbezieher zur Verfügung gestellt.
Ziel des Vorhabens ist es vetrauensbildende Maßnahmen in der Rezessionsperiode zu schaffen. Arbeitgeber sollten den Mitarbeitern, die von der Kurzarbeit betroffen sind, die Zukunftchancen individuell und nachvollziehbar darstellen. Ein Fortbildungsangebot in dieser Phase schafft Vertrauen und bindet die Mitarbeiter.
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