Zugelassene Weiterbildung bei der Arbeitsagentur



Weiterbildung in der Kurzarbeit

Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Ausfallzeit in einer zugelassenen Bildungsmaßnahme verbringt.

Der Arbeitgeber muß im Rahmen des Leistungsantragsantrags bestätigen, daß es sich um eine zugelasse Qualifizierungsmaßnahme handelt, die mindestens 50 % der individuellen Ausfallzeit beträgt.


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Zugelassene Qulifizierungsmaßnahmen

Weiterbildung in der Kurzarbeit wird gefördert


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