Kurzarbeit Voraussetzungen für die Antragstellung




Vorraussetzungen für das Kurzarbeitergeld (KuG)

Vom1.2.2009 bis zum 31.12.2010 gelten für die Gewährung von KuG nach dem Gesetz zur "Sicherung von Beschäftigung und
Stabilität in Deutschland" vereinfachte Voraussetzungen für den KuG Bezug. Nach den §§ 169 bis 182 SGB III soll das Kurzarbeitergeld nur dann ausgezahlt werden, wenn u.a. ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen beruht und vorübergehend ist.

Ausserdem muß gewährleistet sein daß, das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt (oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst) ist.

Die Anmeldung der Kurzarbeit und die damit verbundene staatliche Unterstützung der Unternehmen durch das Kurzarbeitergeld soll vor allem betriebsbedingte Kündigungen verhindern. Die eingearbeiteten Mitarbeiter und Know-How Träger sollen den Betrieben erhalten bleiben.

Die Arbeitszeit kann nach dem aktuellen betrieblichen Bedarf gekürzt werden. Oft genügt eine 25 - 50 % Kürzung der Arbeitszeit nicht, um die Personalkosten zu senken. Beim drastischen Auftragsrückgang kann jedoch die sogenannte Kurzarbeit Null mit einer 100% Arbeitskürzung eingeführt werden.

Ratenkredit

Finanzielle Engpässe kurzfristig beseitigen! Die günstigen Anbieter von Ratenkrediten bis zu 50.000 Euro finden Sie hier...

KuG kann bei der Agentur für Arbeit unter folgenden Vorraussetzungen beantragt werden:

1. Der Entgeltausfall ist erheblich

Strategien im Umgang mit dem Betriebsrat von D. Heise, K.P. Stegen

Ein praktischer Ratgeber für Unternehmer, das nicht nur Rechte und Pflichten der Arbeitgeber beschreibt, sodern auch Starategien für den Umgang mit dem Betriebsrat. Mit vielen praktischen Beispielen, Checklisten und Arbeitshilfen für die Verhandlunge. Geeignet auch für Betriebsräte und Juristen, die mehr über die rechtliche Hintegründe der Betriebsratsarbeit erfahren möchten.   mehr...

1. Der Ausfall muß auf wirtschaftlichen oder unabwendbaren Ereignissen beruhen.
Vorschriften: SGB III § 170. Es kann sich dabei um einen Arbeitsausfall handeln, der durch betriebliche Strukturveränderungen, Mangel an Rohstoffen oder Absatzmangel (infolge von der Rezession) handeln. Ein unabwendbares Ereigniss könnte durch Witterungsverhältnisse (Hochwasser) oder Pandemie (Ausfall der Arbeitnehmer durch Schweinegrippe) verursacht sein.

2. Der Entgeltausfall ist vorrübergehend:
Für die gesamte Zeit der Kurzarbeit soll mit einer künftigen Verbesserung bis zur Vollarbeit gerechnet werden können.

3. Der Entgeltausfall ist nicht vermeidbar:
Es muß ausgeschlossen werden, daß z.B. Resturlaub, Erholungsurlaub oder Ausnutzung der Gleitzeit nicht eingesetzt werden können.

Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit:
Eine Anordnung von Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit entgegen den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer ist nicht zulässig (Siehe auch Arbeitgeber können Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit anordnen) . Eine Abweichung von einem vor der Kurzarbeit festgelgten Urlaubsplan um die Kurzarbeit ausnutzen zu könen ist ebenfalls nicht zulässig (Arbeitsausfall ist nich unvermeidbar). Resturlaub von Vorjahr und Resturlaub zum Jahresende muß zur Vermeidung des
Arbeitsausfalls eingesetzt werden.

Ausnutzung der Gleitzeit:
Für die Gewährung des KuG ist Abbau von Arbeitszeitguthaben erforderlich.

In diesen Fällen ist der Ausgleich der Arbeitszeitkonten nicht zulässig:

Der Aufbau von Minusstunden ist nicht erforderlich. Vorschriften: SGB III § 170. Der Arbeitgeber soll alle Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung erschöpft haben. Existiert eine betriebliche Vereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit, nach der 10% der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahreszeit für Arbeitsschwankungen eingesetzt wird, ist der darüberliegende Ausfall ein nicht vermeidbarer Arbeitsausfall.


4. Der Entgeltausfall beträgt mindestens 10 Prozent.

Seit dem 20. Februar 2009 entfällt die Regelung, daß mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem 10 % tigem Entgeltausfall betroffen sein muß. KuG kann für eine beliebige Anzahl der Arbeitnehmer beantragt werden, der Entgeltausfall mindestens 10% beträgt.

2. Betriebliche Voraussetzungen

Ein Unternehmen kann nur dann KuG beantragen, wenn es mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt.

3. Persönliche Voraussetzungen

4. Anzeige über den Arbeitsausfall

Der Arbeitsausfall muß im Rahmen einer Anzeige der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden. Die Anzeige gilt bis zum Ende des KuG-Bezugszeit falls keine Unterbrechung des KuG-Bezugs für mehr als 3 Monate erfolgte.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Dann helfen Sie uns und setzen Sie einen Link von Ihrer Website zu uns! Die Anleitung finden Sie hier...

mehr...

Bücher über Kurzarbeit - Verschiedene Ratgeber zum Thema Kurzarbeit.

Anmeldung Kurzarbeit - Kurzarbeiteinführung: Anleitung zum erfolgreichen KuG Antrag
Vereinbarung KuG - Vorlage für die Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit (KuG)
Kurzarbeit Dauer und Frist in 2009, 2010 - Wie lange kann man KuG beziehen - aktuelle Änderungen der KuG-Bezugsdauer
Abrechnung Kurzarbeit Lohnabrechnung - Alle Schritte zur erfolgreichen Gehaltsabrechnun, Fallbeispiel
TIPP: Online Rechner - Kurzarbeitergeld Berechnung - KuG Rechner 2009 - Online Kug berechnen, Soll-, Istentgelt
TIPP: Fortbildung Weiterbildung Förderung in der Kurzarbeit - Förderung der EU und staatliche Zuschüsse für die Weiterbildungsmaßnahmen
Kurzarbeit Kündigung und Aufhebungsvertrag - Was Sie alles beachten müssen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter kündigen. Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitslosengeld Rechner 2010 - Arbeitslosengeld Berechnung - Wieviel Geld gibt es in der Arbeitslosigkeit?


Auf dieser Seite lesen Sie über: Vereinfachte Kurzarbeit Voraussetzungen für den KuG Bezug - Wann ist der Entgeltausfall erheblich? - Betriebliche Bedingungen - Persönliche Bedingungen - Anzeige über den Arbeitsunfall

Setzen Sie einen Link!