Kurzarbeit Steuerabzüge in der Lohnabrechnung Lohn




Berechnung der Steuerabzüge während der Kurzarbeit

Die Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer) werden aus dem tatsächlich gezahlten Arbeitslohn berechnet (Istentgelt). Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei (§3 Nr2. EStG), unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, daß sich das Kurzarbeitergeld lediglich auf den Steuersatz auswirkt (§32b Abs. 1 EStG).

Deshalb muß der Arbeitgeber das ausgezahlte KuG im Lohnkonto eintragen und zum Jahresende oder bei Kündigung auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen (§ 41 EStG).

Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von:

Der Familienstand kann aus der Lohnsteuerklasse ablesen. Die Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen. Unverheiratete Arbeitnehmer werden in der Steuerklasse I zusammengefasst. Steuerklasse IV bezieht sich auf verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls Arbeitslohn erhalten.

Die ermittelte Lohnsteuer ist eine Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (SoLi) und evt. die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer beträgt 8% der Lohnsteuer (in Bayern und Baden-Würtenberg 8%).

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Fallbeispiel: Steuerabzüge Fa. MHS GmbH

Das Unternehmen MHS GmbH (fiktives Unternehmen) führt zum Mai 2009 wegen fehlenden Aufträge Kurzarbeit ein.

Der Arbeitnehmer Müller verdient monatlich 3.500 EUR, im Mai aufgrund von der Kurzarbeit lediglich 1.515 EUR brutto. Das Kurzarbeitergeld beträgt 639,10 EUR. In der Lohnsteuerkarte des H. Müller sind eingetragen: Lohnsteuerklasse IV, Kinderfreibetrag: 0,5.

Lösung

Berechnung der Steuerabzüge - Fallbeispiel Fa. MHS GmbH
Lohnsteuer LhSt Klasse IV, Kinderfreibetrag: 0,5,
für 1.515,00 EUR (Istentgelt)
123,00 EUR
Solidaritätszuschlag   2,25 EUR
Kirchensteuer   0,00 EUR
________
    125,25 EUR






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Praxisbeispiele: Lohnabrechnung in der Kurzarbeit

Literatur und andere Quellen:

Lohnsteuer 2011 - Ratgeber, Lexika, Lehrbücher



Praxisbeispiele aus der Lohnabrechnung:

Lohnabrechnung Frau Müller

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