Kurzarbeit Steuerabzüge in der Lohnabrechnung Lohn
Berechnung der Steuerabzüge während der Kurzarbeit
Die Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer) werden aus dem tatsächlich gezahlten Arbeitslohn berechnet (Istentgelt). Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei (§3 Nr2. EStG), unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, daß sich das Kurzarbeitergeld lediglich auf den Steuersatz auswirkt (§32b Abs. 1 EStG).
Deshalb muß der Arbeitgeber das ausgezahlte KuG im Lohnkonto eintragen und zum Jahresende oder bei Kündigung auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen (§ 41 EStG).
Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von:
- der Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitslohns (Istentgelt)
- vom Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Der Familienstand kann aus der Lohnsteuerklasse ablesen. Die Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen. Unverheiratete Arbeitnehmer werden in der Steuerklasse I zusammengefasst. Steuerklasse IV bezieht sich auf verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls Arbeitslohn erhalten.
Die ermittelte Lohnsteuer ist eine Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (SoLi) und evt. die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer beträgt 8% der Lohnsteuer (in Bayern und Baden-Würtenberg 8%).
Fallbeispiel: Steuerabzüge Fa. MHS GmbH
Das Unternehmen MHS GmbH (fiktives Unternehmen) führt zum Mai 2009 wegen fehlenden Aufträge Kurzarbeit ein.
Der Arbeitnehmer Müller verdient monatlich 3.500 EUR, im Mai aufgrund von der Kurzarbeit lediglich 1.515 EUR brutto. Das Kurzarbeitergeld beträgt 639,10 EUR. In der Lohnsteuerkarte des H. Müller sind eingetragen: Lohnsteuerklasse IV, Kinderfreibetrag: 0,5.
Lösung
| Berechnung der Steuerabzüge - Fallbeispiel Fa. MHS GmbH |
| Lohnsteuer |
LhSt Klasse IV, Kinderfreibetrag: 0,5, für 1.515,00 EUR (Istentgelt) |
123,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag | 2,25 EUR | |
| Kirchensteuer |
0,00 EUR ________ |
|
| 125,25 EUR |
Praxisbeispiele: Lohnabrechnung in der Kurzarbeit
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Literatur und andere Quellen:
Lohnsteuer 2011 - Ratgeber, Lexika, LehrbücherPraxisbeispiele aus der Lohnabrechnung:
- Sozialversicherung 2012: Berechnung Sozialabgaben Arbeitgeber, Arbeitnehmer
- Krankenversicherung Beitrag 2012: Berechnung KV Beiträge
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- Beiträge Rentenversicherung Beitrag 2012, Beitragssatz: Berechnung RV-, AV-Beiträge für Auszubildende
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