Kurzarbeit Anmeldung - Antrag bei Arbeitsagentur



Schritt 1: Kurzarbeitanzeige

Eine telefonische Ankündigung ist nicht ausreichend. Die Anzeige sollte auf einem Vordruck der Agentur für Arbeit erfolgen: Hier zum Formular für die Kurzarbeitanzeige.

Wichtig ist dabei den Arbeitsausfall mit der Vereinbarung über Kurzarbeiteinführung zu belegen. Außerdem wird ein Arbeitszeitplan und Stellungsnahme der Betriebsvertretung beigelegt.

Die erste Bedingung für die Gewährung des Kurzarbeitgeldes ist eine Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit.

Der Arbeitgeber benachrichtigt die Agentur per Fax oder per E-Mail (mit eingescannten Unterschriften).

Schritt 2: Bescheid der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und erlässt einen Bescheid.

Schritt 3: Antrag auf Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitantrag

Im nächsten Schritt wird das Kurzarbeitgeld schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt.

Hier zum Formular Leistungsantrag konjunkturelles Kurzarbeitgeld Stand Feb. 2009.

Schritt 4: Abrechnung des Kurzarbeitgeldes

Kurzarbeitergeld Abrechnung

Der Arbeitgeber muß kostenlos das Kurzarbeitgeld berechnen und an die Arbeitnehmer auszahlen.

In einer monatlichen Abrechnugsliste (Abrechnungsliste KuG) teilt der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit (AA) die ermittelten Kurzarbeitgelder mit. AA überweist das Kurzarbeitgeld dem Arbeitgeber.

Vorsätzliche oder fahrlässige Berechnungs-, Auszahlungs- und Aufzeichnunhgspflichten werden mut Geldbußen bis zu 2000 EUR bestraft.



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