Kurzarbeit Kündigung, Änderung-, Aufhebungsvertrag
KuG: Vorsicht beim Beenden des Arbeitsverhältnises
Mit der Anmeldung der Kurzarbeit hat der Arbeitgeber die Annahme bestätigt, daß eine vorübergehende Kurzarbeit den kurzfristigen Arbeitsausfall abfängt.
Was passiert jedoch wenn sich die wirtschaftliche Schieflage verschäft, wenn die Situation falsch eingeschätzt wurde oder wenn die Frist für Kurzarbeitergeld (KuG) nicht ausreicht? Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter während des KuG-Bezugs kündigen, wenn er festgestellt hat, daß der Arbeitsausfall nicht mehr eine vorübergehende Angelegenheit ist.
Buchempfehlungen zu Kündigung in der Kurzarbeit:
Von Kurzarbeit bis Personalabbau
von Bernhard W Gruber (Juni 2009)
Der Arbeitsrechtsexperte Dr. Gruber beschreibt die Möglichkeiten der Personalreduzierung, wie: Qualifizierung, Urlaub, Zeitausgleich, Arbeitszeitflexibilisierung, Teilzeit, Kurzarbeit, Änderungsvereinbarung, Änderungskündigung und Änderung von Betriebsvereinbarungen und zuletzt der Personalabbau. Die einzelnen Maßnahmen und deren Auswirkungen werden dargestellt, die notwendigen Kommunikationsmethoden und die Einbindung des Betriebsrates aufgezeigt. Der Ratgeber wird durch viele Beispiele und Muster ergänzt.
Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte: Kündigung - Beschäftigungsgesellschaft - Aufhebungsvertrag - Mobbing - Trennungsgespräche
von Inken Wanzek, Christine Rosenboom
Die Wirtschaftskrise fordert Ihre Opfer - viele Unternehmen sind gezwungen Stellen abzubauen. Das Arbeitsrecht schützt die Arbeitnehmer und so muß nicht jede Kündigung einfach hingenommen werden. Das Handbuch hilft dem Leser eine Kündigungsschutzklage vorzubereiten und praktisch umzusetzen. Neben weiteren Themen wie Betriebsschließung, Beschäftigungsgesellschaft, Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang rundet der Ratgeber das Thema Kündigung ab.
Mit einer Kündigung hat der Unternehmer u.U. nachzuweisen, daß es sich um einen dauerhaften Arbeitsausfall handelt und muß somit auch die veränderten Rahmenbedingungen belegen (Zur Bewilligung des KuG wurde ja angenommen, daß der Arbeitsausfall nur vorrübergehend ist und zur Sicherung der Arbeitsplätze dient). Der Übergang von KuG zur Kündigung könnte unter Umständen teuer werden.
Kündigt ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während des KuG-Bezugs, darf ab dem Tag der Kündigung unabhängig von dem Beginn der Kündigungsfrist kein KuG mehr ausbezahlt werden, sondern volles Gehalt.
Änderungskündigung
Für die Einführung der Kurzarbeit ist eine Regelung im Tarifvertrag oder in der Beriebsvereinbarung notwendig. Fehlt diese Grundlage, muß der Arbeitgeber eine einzelvertragliche Vereinbarung mit seinem Mitarbeiter abschließen. Bei einer Ablehnung der Vereinbarung kommt eine betriebsbedigte Kündung oder eine Änderungskündigung in Frage.
Aufhebungsvertrag als Alternative
Die Auftragsflaute zwingt die Unternehmer in die Knie, in vielen Fällen ist die betriebsbedingte Kündigung der letzte Ausweg. Die Zukunftsprognosen sind im Moment mehr als düster, doch was passiert wenn die Konjunktur wieder anzieht? Die eingearbeiteten Mitarbeiter sind nicht mehr da...
Personalreduzierung. Aufhebungsvertrag, Kündigung, Sozialplan von Peter Kunisch
Das Handbuch erläutert Grundwissen zum Thema Sozialplan und Stellenabbau. Personalreduzierung als Mittel zur Bewältigung konjunktureller Probleme: vom Einstellungsstop über die Kurzarbeit bis zu Massenentlassungen. Schwerpunkte: Betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag, Altersteilzeit, gesetzliche Abfindungsanspruch, die Personalreduzierung im Insolvenzfall und das Sozialplanverfahren. Nützlich: Muster für rechtlich einwandfreie personalreduzierende Maßnahmen. mehr...
Überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages anstelle der Kündingung. In diesem Vertrag kann für den Fall der Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen eine Wiedereinstellungszusage vereinbart werden. Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, daß es sich nicht um eine Pflicht des Arbeitnehmer zur Wiederkehr handelt, sondern vielmehr um die Verpflichtung zum gegenseitigem Abschluß eines Wiedereinstellungsvertrages. In der folgenden Liste finden Sie die zu regelnde Punkte:
- zeitliche Frist für die Wiedereinstellungszusage
- Art der Tätigkeit
- Arbeitsort
- Vergütung
- Kollektiven Regelungen
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Anrechnung Abfindung Arbeitslosengeld - Wie und wann wird eine Abfindung an das Arbeitslosengeld angerechnet?
Sperrzeit Arbeitslosengeld - Wann und wie lange wird das Arbeitslosengeld gesperrt?
Arbeiten trotz Kurzarbeit Urlaubsanspruch - Regelungen zum Resturlaub und Urlaubsanspruch. Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber anordnen?
Krank in der Kurzarbeit Krankheit und Lohnfortzahlung - Wieviel Geld bekommt ein kranker Arbeitnehmer?
Kurzarbeit Arbeitslosengeld - Gibt es Einschränkungen im ALG wenn man aus der Kurzarbeit gekündigt wird?
Rechner Kurzarbeitergeld Berechnung KuG berechnen Online Rechner KuG 2009
Arbeitslosengeldrechner - Berechnung Arbeitslosengeld Rechner - Onlinerechner für das Arbeitslosengeld.
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