Für die Ermittlung des KuG stellt die Agentur für Arbeit eine Tabelle zur Verfügung aus der die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte (Rechnerische Leistungssätze) abgelesen werden können.
In der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitgeldes 2009 werden unter der Spalte "Bruttoarbeitsentgelt von bis" die rechnerischen Leistungssätze für Soll- und Istentgelt festgelegt.
Dabei muß neben der Lohnsteuerklasse auch der Leistungssatz beachtet werden. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten Leistungssatz 2 (60 Prozent), Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten Leistungssatz 2 ( 67 Prozent). Die Lohnsteuerklasse wird auf der Lohnsteurkarte abgelesen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Leistungssätzen für Soll- und Istentgelt ergibt das für den Kallendermonat zustehendes KuG. Sie können das Kurzarbeitergeld mit unserem Onlinerechner berechnen, den Sie auch kostenlos in Ihre Seite kopieren können.
Berechnen des Kurzarbeitgeldes - Beispiel MHS GmbH
Im folgenden Berechnungsbeispiel können Sie Ihre manuell berechneten Ergebnisse überprüfen:
Fallbeispiel: Der Betrieb MHS GmbH (fiktiver Betrieb) führt aus wirtschaftlichen Gründen zum Mai 2009 Kurzarbeit ein. Der Arbeitnehmer Müller verdient ein Bruttogehalt ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld von 3.500 EUR, das entspricht einem Sollentgelt von 3.500 EUR. Er hat Lohnsteuerklasse IV und 1 Kind. Im letzten Monat hat er 75 Std tatsächlich gearbeitet. Sein durchschnittlicher Stundenlohn liegt bei 20,20 EUR.
ist ein Bruttogehalt ohne einmalige Zahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) und ohne Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge.
Wenn das Sollentgelt in der Kurzarbeit die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, entfällt der Anspruch auf KuG.
Bei stark schwankendem Arbeitsentgelt, wie z.B. Akkordlohn, wird als Grundlage ein Referenzgeld genommen, das der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten vor Einführung der Kurzarbeit im Betrieb durchschnittlich erzielt hat. (§179 Abs. 1, 4 SGB III).
Istentgelt-Berechnung
Istentgelt ist ein Lohn / Gehalt für die tatsächlich geleistete Arbeitzeit, ohne Einmalzahlungen, einschließlich Entgelt für Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge. Das Istentgelt wird wie folgt berechnet:
Istentgelt = Stunden x Stundenlohn + alle zustehenden Entgeltanteile (z.B. VWL).
Lohnsteuerklasse
Die Lohnsteuerklasse finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Kinderfreibetrag - Leistungssatz Zuordnung
Für die KuG-Ermitlung ist eine Festlegung zu dem Leistungssatz 1 oder 2 notwendig.
Leistungssatz 1: Arbeitnehmer mit Kindern (Kinderfreibetrag auf der Lohnsteurkarte von mindestens 0,5) bekommen 67% angerechnet.
Leistungssatz 2: Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60%.
Diese gesetzlichen Abzüge werden im rechnerischen Leistungssatz berücksichtigt: Pauschale für die Sozialversicherung (21% des Bruttoentgelts), Lohnsteuer und Soli-Zuschlag ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.
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