Kurzarbeit 2012: Antragsfrist, Dauer, Recht




Bezugsdauer - Wie lange wird KuG ausgezahlt

Die Dauer der Kurzarbeit ist in 2009 und 2010 für alle Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.09 in die Kurzarbeit gehen auf 24 Monate begrenzt. Diese Regelung ist ab dem 1.7.09 gültig und ersetzt die bisherige Frist von 18 Monaten. Mehr zu Erhöhung der Kurzarbeitdauer auf 24 Monate.

In Dezember 2008 hat die Bundesregierung augrund von der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung die Dauer der Kurzarbeit von den bisherigen 12 auf 18 Monate erhöht. Mehr zu Erhöhung der KuG Bezugsdauer auf 18 Monate.

Betriebe, die ab 1.1.2010 die Kurzarbeit beantragen, können eine maximale Dauer von 18 Monaten ausnutzen. Verkürzung der Kurzarbeitdauer auf 18 Monate in 2010.

Im April 2010 beschloss die Bundesregierung eine Verlängerung der Sonderförderung der Kurzarbeit. Danach sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die ab dem 7. Monat der Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit voll übernommen werden, bis zum 31.3.2012 bezahlt werden. Die bisherige Regelung sah eine Frist bis zum 31.12.2010 vor.

Kurzarbeit aktuell von Stephan Osnabrügge

Ein praktischer Ratgeber für Unternehmer und Arbeitnehmer-Vertreter, der alle Aspekte der Kurzarbeit anschaulich erklärt. Nützliche Muster und Checklisten erleichtern die Recherchen zum Thema Kurzarbeit   mehr...

Rechtsgrundlage der Kurzarbeit

Kurzarbeit kann nicht von der Betriebsleitung angeordnet werden. Die Rechtsgrundlage kann sich auch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Im Fall der Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat in Bezug auf die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit ein zwingendes Mitbestimmugsrecht. Der Unternehmer sollte sich in diesem Fall vorbehalten eine solche Betriebsvereinbarung wieder kündigen zu könen und die Nachwirkung ausschließen.

Ansonsten muß eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder als Zusatzvereinbarung getroffen werden.

Als ausreichend wird auch eine Kurzarbeit-Anweisung angesehen, die der Belegschaft in einer Besprechung dargelegt wurde. Wenn die Mitarbeiter dieser Anweisung Folge leisten, zeigen sie dadurch ein konkludentes Einverständnis. Dadurch entfällt der Verwaltungsaufwand mit dem Unterzeichnen einzelner KuG-Zusatzvereinbarungen.

In vielen Fällen werden Mitarbeiter vor die Wahl gestellt: "Kurzarbeit-Vereinbarung unterschreiben" oder "gekündigt" werden. Oft wird auch eine Änderungskündigung vorgeschlagen. Die Kurzarbeit soll vor allem Entlassungen verhindern. Für die Unternehmer ist es meist der letzte Schritt den man zum Stabilisieren des Unternehmens vornimmt.

Zweck der Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine zeitlich abgegrenzte Verkürzung der Arbeitszeit mit dem Ziel Arbeitsplätze zu erhalten, und gleichzeitig bei Auftragsflaute die Personalkosten zu senken.

Ziel der Maßnahme ist die Überwindung von kurzfristigen Produktionsschwankungen ohne die Angestellten entlassen zu müssen. Das Kurzarbeitergeld erstetzt den Arbeitnehmern zum Teil den Lohnausfall durch die Kurzarbeit.

Die Unternehmen behalten Ihre eingearbeiteten Mitarbeiter, Fachkräfte und Know-How Träger und behalten dabei die notwendige Flexibilität: bei Auftragseingang können sie sofort auf die Vollbeschäftligung umstellen.

Besonders in Kombination mit den Weiterbildungsmaßnahmen sichern die Unternehmen ihre Existenz und schaffen sich Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Der Kündigungsverzicht umgeht mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten.







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Literatur

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