Sozialversicherungsbeiträge 2011, Beitragssatz





Sozialversicherung 2011: Beitragssätze, Grenzwerte

Im Oktober 2010 wurden vom Kabinett neue Beitragssätze und Grenzwerte für die Sozialversicherung in 2011 beschlossen. Die Beitrags-bemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung West wurde gesenkt. Gleichzeitig wurde aber der Krankenversichereng Beitrag von 14,9 % allgemein / 14,3% ermäßigt auf 15,5 % allgemein / 14,9% ermäßigt erhöht. Die Arbeitgeber bezahlen 7, 3 Prozent (Arbeitgeberanteil), der Arbeitnehmer ünbernimmt 8,2 Prozent der Kosten.

Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2011

Sozialversicherung Beitragssatz/Gesamt
Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag
Krankenversicherung Allgemein: 15,5%
Ermäßigt: 14,9%
Allgemein: 8,2% *
Ermäßigt: 7,9%*
Allgemein: 7,3%
Ermäßigt: 7%
Pflegeversicherung
Kinderlose ab 23.Lj.
1,95%
2,2%
0,975%
1,225%
0,975%
Rentenversicherung 19,9% 9,95% 9,95%
Arbeitslosenversich. 3% 1,5% 1,5%


* Inklusive 0,9% Arbeitnehmerzuschlag für Zahnersatz

In der Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Eine Ausnahme stellt der Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Übersicht Sozialversicherungsbeitrag 2009
Übersicht Sozialversicherungsbetrag 2010

Beitragsbemessungsgrenzen 2011

In 2011 werden die Arbeitnehmer entlastet. Die wegen der Wirtschaftskrise sinkenden Löhne verursachten die Senkung der Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Nur die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversocherung Ost ist von 55.800 EUR auf 57.600 UR angestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt einen Wert dar, bis zu dem das Bruttoeinkommen zur Bemessung der SV-Beiträge herangezogen wird. Ab dieser Grenze fließt nur noch die Beitragsbemessungsgrenze statt dem Brutto Gehalt in die Berechnung der Sozialversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze
2011
West
(Brutto monatlich)
Ost
(Brutto monatlich)
Krankenversicherung 3712,50 EUR 3712,50 EUR
Pflegeversicherung 3712,50 EUR 3712,50 EUR
Rentenversicherung 5500 EUR 4800 EUR
Arbeitslosenversicherung 5500 EUR 4650 EUR


Beitragsbemessungsgrenze 2010 und Differenz zu 2011
Praxis-Beispiel: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

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Verdienstgrenze bei Mini- und Midi-Jobs 2011

Keine Beträge zur Sozialversicherung bezahlen grundsätzlich Geringverdiener, die weniger als 401 EUR Brutto Gehalt erhalten (Mini Job). Arbeitnehmer in der Gleitzone, die zwischen 401 und 800 EUR Bruttogehalt erhalten, bezahlen ermäßigte Beiträge. Nach SGB §344 werden diese Beitragssätze linearangehoben, so daß man von 4% bei Geringverdienern bis zu 20% bei Brutto von 800 EUR an die Sozialversicherung abgeben muß.

Verdienstgrenzen West Ost
Mini Job
(Geringfügig Beschäftigte)
400 EUR 400 EUR
Midi Job
(Gleitzone)
401 - 800 EUR 401 - 800 EUR


Das Kabinett senkt zum Januar 2011 die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 € in 2010 auf 4950 EUR.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2011 / 2010

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die Bestimmung der Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Wird die JAEG überschritten, haben die Arbeitnehmer einen Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Grenze müssen Sich bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern.

Versicherungspflicht-
Grenze
West / Ost
2010   2011  
  Monat Jahr Monat Jahr
Krankenversicherung 4.163 EUR 49.950 EUR 4.125,00 EUR 49.500 EUR
Pflegeversicherung 4.163 EUR 49.950 EUR 4.125,00 EUR 49.500 EUR


Praxis-Beispiel: Berechnung der Jahrearbeitsentgeltgrenze






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Literatur:

Sozialversicherung 2011 - Lehrbücher, Lexika und Ratgeber



Praxis-Beispiele aus der Lohnabrechnung

Lohnabrechnung Frau Müller

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