Sozialversicherungsbeiträge 2010




Sozialversicherung 2010: Beitragssätze, Grenzwerte

Im Oktober 2009 wurden vom Kabinett neue Beitragssätze und Grenzwerte für die Sozialversicherung in 2010 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung und Pflegeversicherung West wurde gesenkt.

Gleichzeitig wurde aber der Krankenversichereng Beitrag von 14,9 % allgemein / 14,3% ermäßigt auf 15,5 % allgemein / 14,9% ermäßigt erhöht. Seit dem 1.7.09 sind 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens an die Krankenversicherung abzuführen. Die Arbeitgeber bezahlen 7, 3 Prozent (Arbeitgeberanteil), der Arbeitnehmer ünbernimmt 8,2 Prozent der Kosten (allgemein).

In der Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Eine Ausnahme stellt der Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2010

Sozialversicherung Beitragssatz/Gesamt
Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag
Krankenversicherung Allgemein: 14,9%
Ermäßigt: 14,3%
Allgemein: 7,9% *
Ermäßigt: 7,6%*
Allgemein: 7,0%
Ermäßigt: 6,7%
Pflegeversicherung
Kinderlose ab 23.Lj.
1,95%
2,2%
0,975%
1,225%
0,975%
Rentenversicherung 19,9% 9,95% 9,95%
Arbeitslosenversich.
(ab 1.7.2010)
2,8%
(3%)
1,4%
(1,5%)
1,4%
(1,5%)


* Inklusive 0,9% Arbeitnehmerzuschlag für Zahnersatz
Übersicht Sozialversicherungsbeiträge 2009
Übersicht Sozialversicherungsbeträge 2011

Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Die Bundesregierung hat mit den neuen Beitragsbemessungsgrenzen die Besserverdienenden zur Kasse gebeten. Bei einem Gehalt von 5.500 EUR monatlich steigt die Mehrbelastung um ca. 115 EUR.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2010 werden nach Beschluß des Kabinetts steigen. In der Renten und- Arbeitslosenversicherung steigt Anfang 2010 die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 EUR auf monatlich 5.500 EUR im Westen und 4.650 EUR im Osten. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundesweit um 75 EUR auf 3.750 EUR.

Beitragsbemessungsgrenze
2010
West
(Brutto monatlich)
Ost
(Brutto monatlich)
Krankenversicherung 3750 EUR 3750 EUR
Pflegeversicherung 3750 EUR 3750 EUR
Rentenversicherung 5500 EUR 4650 EUR
Arbeitslosenversicherung 5500 EUR 4650 EUR


Beitragsbemessungsgrenze 2010 und Differenz zu 2011
Praxis-Beispiel: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

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Vedienstgrenze bei Mini- und Midi-Jobs 2010

Arbeitnehmer, die im Monat weiger als 401 EUR verdienen, müssen Sie keine Beträge zur Sozialversicherung bezahlen - es handelt sich um einen sogenannten Mini Job. In der Gleitzone, also Arbeitnehmer die zwischen 401 und 800 EUR Bruttogehalt erhalten, bezahlen sie ermäßigte Beiträge.

Verdienstgrenzen West Ost
Mini Job
(Geringfügig Beschäftigte)
400 EUR 400 EUR
Midi Job
(Gleitzone)
401 - 800 EUR 401 - 800 EUR


Die Versicherungspflichtgrenze beträgt in 2010: 49.950 EUR.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2010

Arbeitnehmer die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, haben einen Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Ansonsten besteht eine Pflicht zur Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Versicherungspflicht-
Grenze
West / Ost
2010  
  Monat Jahr
Krankenversicherung 4.163 EUR 49.950 EUR
Pflegeversicherung 4.163 EUR 49.950 EUR


Praxis-Beispiel: Berechnung der Jahrearbeitsentgeltgrenze




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Literatur:

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