Fallbeispiel: Abfindung und das Arbeitslosengeld



Auswirkung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld



ALG1 Berechnen

Frau Müller (fiktive Person) vereinbarte am 30.6.2009 mit ihrem früheren Arbeitgeber das Beenden des Arbeitsverhältnisses zum 1.8.2009 gegen die Zahlung einer Abfindung von 10.500 EUR.

In den letzten 12 Monaten verdiente Sie 3.500 EUR Brutto monatlich. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie ist 41 Jahre alt und arbeitet bereits seit 11 Jahren in dem Betrieb.

Frage 1: Wie lange wird das Arbeitslosengeld gesperrt?
Lösung: Nach Kriterium 1 würde die Sperre maximal 1 Jahr (360 Tage) dauern. Das zweite Kriterium macht die Dauer der Sperre von dem Ablauf der Kündigungsfrist abhängig. Die Kündigungsfrist wurde um zwei Monate verkürzt - die Sperrzeit würde demnach 2 Monate also 60 Tage betragen. Nach dem letzten Kriterium wird der Zeitraum ermittelt, in dem Frau Müller 45% der Abfindung verdient hätte. In diesem Fall wären es 40,5 Tage. Da die für Frau Müller günstigste Variante ausgesucht werden muß, beträgt die Arbeitslosengeld-Sperrzeit 40,5 Tage.

Frage 2: Verliert F. Müller wegen der Abfindung einen Teil ihres Arbeitslosengeldes?
Lösung: Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird um 40,5 Tage verschoben. Frau Müller hat Anspruch auf 720 Tage (24 Monate) Arbeitslosengeld. Wenn Frau Müller früher als in 760,5 Tagen eine Arbeit findet, verliert sie somit einen Teil des ihr zustehenden Arbeitslosengeldes.

Für die Berechnung wurden nach § 134 SGB III für einem Monat 30 Tage angesetzt.


Berechnung: Fallbeispiel ALG I - Sperrzeit  
  Berechnung  Arbeitslosengeld
Sperrzeit  
Frage 1: Maximal 1 Jahr   12 Monate x 30 Tage   = 360 Tage 
Frage 1: Ablauf der ordentlichen
Kündigungsfrist  
2 Monate x 30 Tage  = 60 Tage 
Frage 1: Ablauf eines Zeitraumes
in dem F. Müller zwischen
60% und 25% der
Abfindung verdient hätte.

 
10.500 EUR x 45% = 4.725 EUR
4.725 EUR : 3.500 EUR = 1,35 Monate
1,35 Monate x 30 Tage = 40,5 Tage 



= 40,5 Tage  
Frage 2: Verliert F. Müller einen Teil Ihres ALG I?  ALG Bezugsdauer 720 Tage (24 Monate) + 40,5 Tage Ruhezeitraum   = 760,5 Tage Mindestbezug von ALG I  

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